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Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 18.07.2019, 11:17
von Zimtstern79
Liebe Leute,
ich stehe auf dem berühmten Schlauch
Wir haben den Gegner zur Zahlung aufgefordert und dann auf seine Reaktion hin mit ihm vereinbart, dass er die Forderung in Raten abbezahlt, wobei wir allerdings einen MB und dann einen VB beantragen, gegen den er sich nicht wehren wird.
Was muss/darf ich abrechnen? Handelt es sich um eine GG + EG oder nur um eine EG?
Mein vorsichtiger Vorschlag:
1,3er GG
+ 1,5er EG
+ 1,0er MB
+ 0,5er VB
Muss etwas angerechnet werden? Oh Gott, diese Anrechnungen machen mich fertig
Tausend Dank ans Forum
Re: Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 18.07.2019, 11:46
von icerose
Wenn ich deinen Sachverhalt richtig verstehe, müsste die Rechnung wie folgt aussehen:
1,3 GG
PTE
1,0 VG für MB
Anrechnung -0,5 GG
0,5 VG für VB
1,0 EG
PTE
UST
Summe
Re: Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 18.07.2019, 12:07
von Anahid
Und nu kommt wieder die Hexe um die Ecke und schmeißt die Rechnung von icerose ein klein wenig über den Haufen.
Die EG ist mit 1,5 zu berechnen, da die Einigung bereits vor dem Mahnverfahren stattgefunden hat und das Mahnverfahren ja quasi Teil der Vereinbarung war.
Ich bin aber der Auffassung, dass es sich um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung handelt. Dass man hier vereinbart, einen Titel zu erwirken, reicht m.E. nicht aus, um hier einen komplexeren Vergleich anzunehmen und damit würde der Streitwert für die Einigung 20 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Forderung betragen.
Re: Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 18.07.2019, 12:13
von Zimtstern79
Juhuuuh, die Verwirrung entwirrt sich gerade.
Herzlichen Dank an euch beide.
Re: Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 18.07.2019, 13:33
von Feldhamster
Die Anrechnung der GG muss mit 0,65 erfolgen.
Re: Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 18.07.2019, 14:00
von Anahid
Feldhamster hat geschrieben: ↑18.07.2019, 13:33
Die Anrechnung der GG muss mit 0,65 erfolgen.
Da geb ich Dir absolut Recht. Darauf hab ich jetzt nicht wirklich geachtet.
Re: Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 19.07.2019, 07:25
von icerose
Feldhamster hat geschrieben: ↑18.07.2019, 13:33
Die Anrechnung der GG muss mit 0,65 erfolgen.
Warum? Ich meine, es ist die Hälfte anzurechnen, max. 0,75. Bei einer 1,0 VG rechne ich immer 0,5 an - die Hälfte. Bisher wurde das auch noch nicht moniert.
Bitte klärt mich auf.
Anahid hat geschrieben: ↑18.07.2019, 12:07
und schmeißt die Rechnung von icerose ein klein wenig über den Haufen.
Kleiner Denkfehler.
Anahid hat geschrieben: ↑18.07.2019, 12:07
Ich bin aber der Auffassung, dass es sich um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung handelt. Dass man hier vereinbart, einen Titel zu erwirken, reicht m.E. nicht aus, um hier einen komplexeren Vergleich anzunehmen und damit würde der Streitwert für die Einigung 20 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Forderung betragen.
Das ist korrekt.
Re: Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung
Verfasst: 19.07.2019, 07:54
von Feldhamster
Von der GG ist die Hälfte, max 0,75 anzurechnen. Da hier die GG 1,3 war, ist 0,65 auf die VG anzurechnen.