Anrechnung bei Vollsteckungsbescheid und Einigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Zimtstern79
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#1

18.07.2019, 11:17

Liebe Leute,

ich stehe auf dem berühmten Schlauch :panik :kopfkratz

Wir haben den Gegner zur Zahlung aufgefordert und dann auf seine Reaktion hin mit ihm vereinbart, dass er die Forderung in Raten abbezahlt, wobei wir allerdings einen MB und dann einen VB beantragen, gegen den er sich nicht wehren wird.

Was muss/darf ich abrechnen? Handelt es sich um eine GG + EG oder nur um eine EG?

Mein vorsichtiger Vorschlag:

1,3er GG
+ 1,5er EG
+ 1,0er MB
+ 0,5er VB

Muss etwas angerechnet werden? Oh Gott, diese Anrechnungen machen mich fertig :schock :patsch

Tausend Dank ans Forum :knutsch
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icerose
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#2

18.07.2019, 11:46

Wenn ich deinen Sachverhalt richtig verstehe, müsste die Rechnung wie folgt aussehen:
1,3 GG
PTE
1,0 VG für MB
Anrechnung -0,5 GG
0,5 VG für VB
1,0 EG
PTE
UST
Summe
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Anahid
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#3

18.07.2019, 12:07

Und nu kommt wieder die Hexe um die Ecke und schmeißt die Rechnung von icerose ein klein wenig über den Haufen. :knutsch

Die EG ist mit 1,5 zu berechnen, da die Einigung bereits vor dem Mahnverfahren stattgefunden hat und das Mahnverfahren ja quasi Teil der Vereinbarung war.

Ich bin aber der Auffassung, dass es sich um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung handelt. Dass man hier vereinbart, einen Titel zu erwirken, reicht m.E. nicht aus, um hier einen komplexeren Vergleich anzunehmen und damit würde der Streitwert für die Einigung 20 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Forderung betragen.
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Zimtstern79
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#4

18.07.2019, 12:13

Juhuuuh, die Verwirrung entwirrt sich gerade.

Herzlichen Dank an euch beide.
Feldhamster
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#5

18.07.2019, 13:33

Die Anrechnung der GG muss mit 0,65 erfolgen.
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#6

18.07.2019, 14:00

Feldhamster hat geschrieben:
18.07.2019, 13:33
Die Anrechnung der GG muss mit 0,65 erfolgen.
Da geb ich Dir absolut Recht. Darauf hab ich jetzt nicht wirklich geachtet. :oops:
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#7

19.07.2019, 07:25

Feldhamster hat geschrieben:
18.07.2019, 13:33
Die Anrechnung der GG muss mit 0,65 erfolgen.
Warum? Ich meine, es ist die Hälfte anzurechnen, max. 0,75. Bei einer 1,0 VG rechne ich immer 0,5 an - die Hälfte. Bisher wurde das auch noch nicht moniert. :kopfkratz Bitte klärt mich auf.
Anahid hat geschrieben:
18.07.2019, 12:07
und schmeißt die Rechnung von icerose ein klein wenig über den Haufen. :knutsch
:thx Kleiner Denkfehler. :patsch
Anahid hat geschrieben:
18.07.2019, 12:07
Ich bin aber der Auffassung, dass es sich um eine reine Ratenzahlungsvereinbarung handelt. Dass man hier vereinbart, einen Titel zu erwirken, reicht m.E. nicht aus, um hier einen komplexeren Vergleich anzunehmen und damit würde der Streitwert für die Einigung 20 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Forderung betragen.
Das ist korrekt.
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#8

19.07.2019, 07:54

Von der GG ist die Hälfte, max 0,75 anzurechnen. Da hier die GG 1,3 war, ist 0,65 auf die VG anzurechnen.
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