Streitwert Unterlassung nach Beleidgung zwischen Mietern

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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suitan
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#1

18.07.2019, 10:33

Hallo Zusammen,

wir haben einen Fall in der Arbeit und zwar:

Ein Steit unter Nachbarn ist eskaliert und die Ehefrauen haben sich gegenseitig beschimpft und beleidigt. Es ging soweit, dass der Ehemann der einen Frau den Ehemann unserer Mandantin provoziert und geschlagen hat. Wir sollen nun den Nachbarn schreiben, dass sie es unterlassen sollen, unsere Mandanten zu beleidigen und zu beschimpfen. Ich hab keine Ahnung aus welchem Streitwert ich nun unsere Kosten berechnen soll. Die Ohrfeige ist nicht weiter strafrechtlich verfolgt worden, verletzt war unser Mandant auch nicht. Ich soll eine Kostennote für die Unterlassung mitschicken.

Bisher bin ich nur fündig geworden , denn es gibt hier wohl nichts geregeltes. Könnt ihr mir da auf die Sprünge helfen?

Ich hätte einen Streitwert von 5.000,00 EUR herangezogen und die Gebühren hieraus berechnet.

Vielen Dank für euere Hilfe

suitan
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Adora Belle
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#2

18.07.2019, 10:52

Wieso wird sowas nicht mit den Mandanten besprochen? Ich kenne solche Sachen meist mit Wert 2.000 oder 3.000 EUR.
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