Hallo an alle ZV-Profis
In der Regel erteilen wir für unsere Mandanten einen ZV-Auftrag hinsichtlich Modul G2. ("nach den §§ 802c, 807 ZPO (nach vorherigem Pfändungsversuch), beantrage ich, das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach den.... einzuleiten")
RA-Micro berechnet hierfür im Auftrag automatisch eine Gebühr für den Pfändungsauftrag und eine für die Abgabe der VAK (also zweimal 3309).
Alle GVZ´s winken das bei uns so durch, außer einer, der der Meinung ist, ich dürfte nur einmal die 3309 in Ansatz bringen, weil wir mit dem Auftrag keinen Pfändungsauftrag erteilt hätten. Meiner Meinung nach beauftrage ich doch damit aber den GVZ den Versuch einer Sachpfändung vor Ort durchzuführen oder sehe ich das falsch?
Liebe Grüße
RA-Gebühren für ZV-Auftrag
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Wenn du tatsächlich das beauftragst, dann siehst du das ganz richtig und der eine GV sieht das falsch.
Aber: Du kannst ihm auf die Sprünge helfen, in dem du dir von ihm den Unterschied zwischen den Aufträgen G1 und G2 erklären lässt. (Hab ich hier mit einem gemacht, beim Erklären hat er es dann auch verstanden .)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich bin jetzt allerdings davon ausgegangen, dass du bei den Aufträgen auch brav K angekreuzt hast.icerose hat geschrieben: ↑17.07.2019, 13:59Wenn du tatsächlich das beauftragst, dann siehst du das ganz richtig und der eine GV sieht das falsch.
Aber: Du kannst ihm auf die Sprünge helfen, in dem du dir von ihm den Unterschied zwischen den Aufträgen G1 und G2 erklären lässt. (Hab ich hier mit einem gemacht, beim Erklären hat er es dann auch verstanden .)
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Das ist nicht gut. Da hast du dann jetzt einen GV gefunden, der das sehr genau nimmt. Damit ist die Gebühr für den Pfändungsauftrag in diesem Fall nicht verdient.
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