Streitwert bei Owi § 98 Abs. 2a Nr. 1 AufenthG
Verfasst: 16.07.2019, 15:13
Hallo Ihr Lieben,
ich stehe gerade auf dem Schlauch
Ich muss eine Sache abrechnen. Der Mdt. erhielt einen Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße v. 3.000 €.
Verstoß: Verdacht Owi nach § 98 Abs. 2a Nr. 1 AufenthG.
Begründung des Bußgeldbescheides:
"Sie haben eine Ausländerin entgegen § 4 Abs. 3 S. 2 AufenthG ohne Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit berechtigt, beauftragt.
Hier handelt es sich doch um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit??
Kann ich hier von dem Auffangwert von 5.000 € ausgehen??
Für eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal..
Liebe Grüße
ich stehe gerade auf dem Schlauch
Ich muss eine Sache abrechnen. Der Mdt. erhielt einen Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße v. 3.000 €.
Verstoß: Verdacht Owi nach § 98 Abs. 2a Nr. 1 AufenthG.
Begründung des Bußgeldbescheides:
"Sie haben eine Ausländerin entgegen § 4 Abs. 3 S. 2 AufenthG ohne Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit berechtigt, beauftragt.
Hier handelt es sich doch um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit??
Kann ich hier von dem Auffangwert von 5.000 € ausgehen??
Für eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal..
Liebe Grüße