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KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 19:28
von kamilab
Hallo, also das Brett vor meinem Kopf wird bald zu einem Wald!
Folg. Sachverhalt:

Versäumnisurteil mit folg. Wortlaut der KGE:
Streitwert: € 7.200,00
1. Die Gerichtskosten tragen Kläger und Beklagte zu 2) je zur Hälfte.
2. Die aussergerichtlichen Kosten der Beklagten 1) trägt der Kläger alleine.
3. Die aussergerichtliche Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 2) zur Hälfte.
4. Im Übrigen tragen die Parteien ihre Aussergerichtlichen Kosten selbst.

Wie sieht der KFA nun aus? Kann mir da jemand helfen? Hab da gerade echt Blackout ......... :kopfkratz

Bin für jede Hilfe, Antwort etc dankbar.

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 19:46
von Adora Belle
Wen vertretet Ihr denn?

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 20:02
von kamilab
Kläger

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 20:10
von Feldhamster
Du musst doch nur einen Kfa mit den üblichen Gebühren machen. Die Ausgleichung macht dann das Gericht.

Bitte mach mit dem Hinweis einen Vorschlag.

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 20:22
von kamilab
Da wurde der ganz normale KFA mit 1,3 VG, TG und Auslagen vom Gericht beanstandet.

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 20:34
von Sonnenkind
Mit welcher Begründung?

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 20:40
von kamilab
Der Erstattungsbetrag ist zu überprüfen. Auf die KGE wird hingewiesen.

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 20:44
von kamilab
Es wird auch auf die Baumbachsche Formel hingewiesen, nach der ja GK und agK fiktiv zu trennen sind...

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 15.07.2019, 22:21
von Feldhamster
Ehrlich gesagt verstehe ich die Einwendungen des Gerichts nicht.
Entstanden sind 1,3 VG, 0,5 TG (da Versäumnisurteil), Postpauschale und Umsatzsteuer. Evtl. ist die Geschäftsgebühr anzurechnen, wenn eine solche vorher entstanden und im VU tituliert ist. Diese Gebühren würde ich im Kfa berechnen und die Kostenfestsetzung muss das Gericht machen.

Die Baumbachsche Formel dient doch zur Berechnung der Prozesskosten bei mehreren Beteiligten mit unterschiedlichen Verurteilungen und somit zur KGE, hier z.B.:
https://www.lexexakt.de/index.php/gloss ... formel.php

Re: KFA nach KGE

Verfasst: 16.07.2019, 07:03
von Adora Belle
Die Kostenverteilung ist nicht Eure Aufgabe. Es ist doch auch bei Euch sehr übersichtlich in Gerichtskosten und Anwaltskosten zu teilen. Keine Ahnung was das Gericht hier will. Sind grad neue Leute eingestellt worden? Das ist immer mein erster Verdacht in solchen Fällen.