KFA nach KGE

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
mrsgoalkeeper
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#21

18.07.2019, 15:52

Das :
kamilab hat geschrieben:
18.07.2019, 14:02
IMG_3637.jpgWurden ja schon gemacht, 1,3 VG, 0,5 TG, Auslagenpauschale.
Wo ist der Fehler?!?!?
widerspricht dem:
kamilab hat geschrieben:
17.07.2019, 09:14
IMG_3636.jpg
Kollegin hat folg. eingereicht:
am 07.02. wurden 1,5 VG, 0,5 TG berechnet
am 28.06. wurden 0,75 VG, 0,5 TG berechnet

und nun? ich habe keine Ahnung was da jetzt los ist. Eine Aussage oder gar Hilfe vom Gericht wird in sehr netter Weiser verweigert. :motz

Vielleicht solltest Du Dich mal vernünftig mit der Sache befassen. Im übrigen stimme ich Ana zu: RA-Gebühren sind keine Gerichtskosten. Das ich :2 teilen würde, hatte ich weiter oben schon geschrieben.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Anahid
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#22

18.07.2019, 17:35

Ach.....dass hier zwei Kostenfestsetzungsanträge im Raum stehen, hab ich irgendwie so gar nicht mitbekommen. Beim ersten geh ich jetzt von einem Tippfehler aus, da ja der Screenshot eine 1,3 VG enthält; aber was soll der zweite Antrag vom 28.06. dann darstellen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#23

18.07.2019, 18:08

Ich denke das ist die korrigierte Version mit halbierter VG, kann es mir nicht anders erklären.
Ich habe schon hin und her gerechnet, ob irgendwo ein Rechenfehler Tippfehler oä sich versteckt hat, manchmal sieht man ja den Wald ....
Ich weiss einfach nicht weiter. Soll ich dann jetzt wieder einen mit 1,3 VG und 0,5 TG machen? Wie würdet ihr denn einen solchen KFA machen?
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#24

18.07.2019, 18:11

@ mrsgoalkeeper: das war ein Tippfehler, sry
kamilab
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#25

18.07.2019, 18:13

IMG_3637.jpg
IMG_3637.jpg (19.17 KiB) 703 mal betrachtet
Ich kann doch nicht einfach vom Gesamtbetrag die Hälfte nehmen, hab ich noch nie gesehen ehrlich gesagt
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#26

18.07.2019, 18:42

kamilab hat geschrieben:
18.07.2019, 18:08
Ich denke das ist die korrigierte Version mit halbierter VG, kann es mir nicht anders erklären.
Ich habe schon hin und her gerechnet, ob irgendwo ein Rechenfehler Tippfehler oä sich versteckt hat, manchmal sieht man ja den Wald ....
Ich weiss einfach nicht weiter. Soll ich dann jetzt wieder einen mit 1,3 VG und 0,5 TG machen? Wie würdet ihr denn einen solchen KFA machen?
Also ich würde jetzt denn KFA vom 28.06. zurücknehmen und im Hinblick auf den KFA vom 07.02. klarstellen, dass hier gegen den Beklagten zu 2) die Hälfte des angemeldeten Betrages und somit ….. € festzusetzen sind.

Natürlich kannst Du nur die Hälfte anmelden. Die KGE lautet schließlich auch so. Hier ist auch keine Kostenausgleichung vorzunehmen, wo das Gericht hin- und herrechnet, sondern eine Kostenfestsetzung. Und die KGE sagt eindeutig, dass die Kosten des Klägers zur Hälfte zu tragen sind. Also berechnest Du die Kosten des Klägers und teilst die am Schluss durch 2 oder ziehst 50 % ab oder was auch immer Dir beliebt. Definitiv können zur Kostenfestsetzung nur 50 % der Kosten angemeldet werden und nicht, wie geschehen, 100 %.
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