KFA nach KGE

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
kamilab
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#1

15.07.2019, 19:28

Hallo, also das Brett vor meinem Kopf wird bald zu einem Wald!
Folg. Sachverhalt:

Versäumnisurteil mit folg. Wortlaut der KGE:
Streitwert: € 7.200,00
1. Die Gerichtskosten tragen Kläger und Beklagte zu 2) je zur Hälfte.
2. Die aussergerichtlichen Kosten der Beklagten 1) trägt der Kläger alleine.
3. Die aussergerichtliche Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 2) zur Hälfte.
4. Im Übrigen tragen die Parteien ihre Aussergerichtlichen Kosten selbst.

Wie sieht der KFA nun aus? Kann mir da jemand helfen? Hab da gerade echt Blackout ......... :kopfkratz

Bin für jede Hilfe, Antwort etc dankbar.
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Adora Belle
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#2

15.07.2019, 19:46

Wen vertretet Ihr denn?
kamilab
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#3

15.07.2019, 20:02

Kläger
Feldhamster
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#4

15.07.2019, 20:10

Du musst doch nur einen Kfa mit den üblichen Gebühren machen. Die Ausgleichung macht dann das Gericht.

Bitte mach mit dem Hinweis einen Vorschlag.
kamilab
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#5

15.07.2019, 20:22

Da wurde der ganz normale KFA mit 1,3 VG, TG und Auslagen vom Gericht beanstandet.
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#6

15.07.2019, 20:34

Mit welcher Begründung?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#7

15.07.2019, 20:40

Der Erstattungsbetrag ist zu überprüfen. Auf die KGE wird hingewiesen.
kamilab
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#8

15.07.2019, 20:44

Es wird auch auf die Baumbachsche Formel hingewiesen, nach der ja GK und agK fiktiv zu trennen sind...
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#9

15.07.2019, 22:21

Ehrlich gesagt verstehe ich die Einwendungen des Gerichts nicht.
Entstanden sind 1,3 VG, 0,5 TG (da Versäumnisurteil), Postpauschale und Umsatzsteuer. Evtl. ist die Geschäftsgebühr anzurechnen, wenn eine solche vorher entstanden und im VU tituliert ist. Diese Gebühren würde ich im Kfa berechnen und die Kostenfestsetzung muss das Gericht machen.

Die Baumbachsche Formel dient doch zur Berechnung der Prozesskosten bei mehreren Beteiligten mit unterschiedlichen Verurteilungen und somit zur KGE, hier z.B.:
https://www.lexexakt.de/index.php/gloss ... formel.php
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Adora Belle
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#10

16.07.2019, 07:03

Die Kostenverteilung ist nicht Eure Aufgabe. Es ist doch auch bei Euch sehr übersichtlich in Gerichtskosten und Anwaltskosten zu teilen. Keine Ahnung was das Gericht hier will. Sind grad neue Leute eingestellt worden? Das ist immer mein erster Verdacht in solchen Fällen.
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