Gegenstandswert Probezeitkündigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strohblume
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#1

15.07.2019, 13:57

Ich hab hier ein arbeitsrechtliches Abrechnungsproblem und bin mir unschlüssig.

Mandant wurde in der Probezeit gekündigt, jedoch war das Beendigungsdatum des Arbeitsgebers nicht richtig in der Kündigung, so dass auch noch restlicher Lohn zu zahlen war.

Arbeitgeber hat das Beendigungsdatum korrigiert und den Lohn für die Tage nachgezahlt.

Meine Frage ist nunmehr, welchen Streitwert setze ich hier an?
Liebe Grüße Strohblume
Feldhamster
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#2

15.07.2019, 19:04

Was war denn euer Auftrag? Gegen die Kündigung vorzugehen oder nur den restlichen Lohn fordern?
strohblume
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#3

16.07.2019, 10:31

Gegen das Kündigungsdatum vorzugehen, welches falsch war und dann den restlichen Lohn zu fordern.
Arbeitgeber hatte Kündigungsdatum 31.05. angegeben, richtig war jedoch 15.06.
Liebe Grüße Strohblume
Feldhamster
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#4

16.07.2019, 13:31

Also war die Kündigung dem Grunde nach nicht streitig, sondern nur der Endigungszeitpunkt. Ich würde daher nur den Lohn für den Nachzahlungszeitraum als Streitwert ansetzen.
strohblume
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#5

16.07.2019, 13:51

Ok, vielen Dank
Liebe Grüße Strohblume
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