Abrechnung Arbeitsrecht
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, genau.
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Ich verstehe den Sachverhalt nun so:
Gegenstand des ersten Klageverfahrens war eine ordentliche Kündigung - dann wäre dort der Streitwert 3x 2.456,32 € monatlich = 7.368,96 €
Gegenstand des zweiten Klageverfahrens war eine weitere außerordentliche Kündigung und vorläuiger Weiterbeschäftigungsanspruch. Beide Punkte hat das Gericht jeweils mit einem weiteren Bruttomonatsverdienst bewertet und somit 2x 2.456,32 € = 4.912,64 €.
Somit ist im ersten Verfahren die VG und TG nach dem Streitwert 7.368,96 € und im zweiten Verfahren nach dem Streitwert 4.912,64 € entstanden. Dass die beiden Verfahren später miteinander verbunden worden sind, ist für euch gebührentechnisch irrelevant, da die jeweiligen Gebühren bereits vor der Verbindung entstanden sind. Zudem bekommt ihr 2x die Postpauschale (für jedes der beiden Verfahren 1x).
Gegenstand des ersten Klageverfahrens war eine ordentliche Kündigung - dann wäre dort der Streitwert 3x 2.456,32 € monatlich = 7.368,96 €
Gegenstand des zweiten Klageverfahrens war eine weitere außerordentliche Kündigung und vorläuiger Weiterbeschäftigungsanspruch. Beide Punkte hat das Gericht jeweils mit einem weiteren Bruttomonatsverdienst bewertet und somit 2x 2.456,32 € = 4.912,64 €.
Somit ist im ersten Verfahren die VG und TG nach dem Streitwert 7.368,96 € und im zweiten Verfahren nach dem Streitwert 4.912,64 € entstanden. Dass die beiden Verfahren später miteinander verbunden worden sind, ist für euch gebührentechnisch irrelevant, da die jeweiligen Gebühren bereits vor der Verbindung entstanden sind. Zudem bekommt ihr 2x die Postpauschale (für jedes der beiden Verfahren 1x).
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- Kennt alle Akten auswendig
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Vielen Dank
Liebe Grüße Strohblume