RSV kürzt Mittelgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ninibatz
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#1

10.07.2019, 11:22

Hallo Zusammen,

ich habe ein Bußgeldverfahren abgerechnet. Alles auf Mittelgebühr. Es geht um eine OWI mit einer Geldbuße von 80 €. Es gab bislang 2 Gerichtstermine.

5100 = 100 €
5103 = 160 €
5109 = 160 €
5109 = 160 €

Nun hat mir die RS alles gekürzt.

5100 = 50 €
5103 = 80 €
5109 = 80 €
5109 = 80 €

Sie schreiben, sie gehen von einer unterdurchschnittlichen Angelegenheit aus und betrachten daher lediglich die Hälfte der Mittelgebühr als angemessen. Haben die Recht oder würdet ihr noch was schreiben? Falls ja, habt ihr da ein Muster, was ihr dann immer absendet?

Viele Grüße und danke für eure Hilfe,
Janine
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Adora Belle
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#2

10.07.2019, 11:26

Da hilft nur am Einzelfall argumentieren, mit den Kriterien des §14. Es ist z.b. schon mal falsch, dass Verkehrssachen regelmäßig unterdurchschnittlich sein sollen. Rechtsprechung findest Du bei Burhoff, und so ganz grundsätzlich übt der RA das Ermessen aus und nicht die RSV. ;)
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Soenny
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#3

10.07.2019, 11:31

Und drunter den Satz: "Sollte der Restbetrag nicht bis zum .... hier eingegangen sein, werde ich Ihren VN zur Zahlung auffordern." oder so, dann zahlen die meist ;)
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