Kostenübernahme RS Streitverkündung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

10.07.2019, 09:12

Hallo,

kann mir jmd helfen?

Meinen Mdten wurde der Streit verkündet und wir sind beigetreten, deren Rechtsschutzversicherung hat eine Kostendeckung erteilt.

Nunmehr möchte die Mdt selbst Ansprüche gelten machen, die sich aus dem Verfahren der Streitverkündung ergeben.

bekomme ich bei der RS nochmals eine Kostendeckungszusage oder sind die Verfahrens- und Terminsgebühr verbraucht. So ähnlich hatte ich das mal und die RS meinte Gebühren verbraucht.
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icerose
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#2

10.07.2019, 09:54

Die Forderung deines Mdt wird aller Voraussicht nach den Streitwert erhöhen, so dass die RSV vor der Geltendmachung um Deckungszusage gebeten werden sollte. Die mögen das gar nicht, erst hinterher mit höheren Kosten "belastet" zu werden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
RA-Tübingen

#3

10.07.2019, 10:49

Meine Frage ist, ist der zweite Vorgang eine eigene Sache?

Bei der Streitverkündung rechne ich ja in Klageverfahren so ab:
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr.

Kann ich bei dem eigenen Verfahren dann nochmals die Gebühren abrechnen oder sind die verbraucht?
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Liesel
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#4

10.07.2019, 11:35

Sofern ein gesondertes Verfahren geführt wird, entstehen neue Gebühren. Vor Klageeinreichung sollte allerdings die DZ der RSV eingeholt werden.
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RA-Tübingen

#5

10.07.2019, 11:57

Das ist ja meine Frage, ist es ein gesondertes Verfahren?
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icerose
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#6

10.07.2019, 13:22

Das können wir dir grad nicht sagen - wenn du die Deckungszusage von der RSV hast, erhebst du eine eigene Klage oder machst du den Anspruch im laufenden Verfahren als Widerklage geltend?
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