Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 09.07.2019, 12:25
Hallo Ihr Lieben..
ich sitze nun seit ca. 3 Std an dieser blöden Akte und mir kann wieder keiner helfen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen..
Ich versuche es kurz zu halten aber könnte evt. lang werden .
Und zwar,
Außergerichtlich + gerichtliches Verfahren -
Urteil = Klage wird abgewiesen, außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten + die Kosten des Rechtstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten haben wir erstattet bekommen.
Bei dem Kostenausgleichungsantrag habe ich leider vergessen die Gerichtskosten, die die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten gezahlt hat, festsetzten zu lassen.
In dem KFA Antrag ist nur der Satz : Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzzusetzenden Betrag ........... mit drin.
Wir haben nun den KFB bekommen und mir ist das vor einem Monat nicht aufgefallen. Da steht nun der Beklagte muss 15,93 € zahlen. Die Gerichtskosten, die der Beklagter hätte zur hälfte tragen müssen ist nicht berechnet worden. Auf der nächsten Seite des KFBs steht nur :
Die Gerichtskosten sind bereits ausgeglichen, es hat sich um ein Ersattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten i. H. v. 15,93 ergeben.
Insgesamt hat die Rechtsschuzv. GK i. H. v. 159,00 gezahlt.
Mir ist es leider erst heute aufgefallen, weil ich mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen wollte.
Was kann ich jetzt tun, um an die Gerichtskosten zu kommen? Sind die vllt doch in der KFB festgesetzt worden. Ich verstehe das nicht ganz. Der Wert ist so niedrig deshalb bin ich mir nicht sicher.
Ich bin dankbar, wenn ihr mich verstanden habt und mit weiterhelfen könnt...
ich sitze nun seit ca. 3 Std an dieser blöden Akte und mir kann wieder keiner helfen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen..
Ich versuche es kurz zu halten aber könnte evt. lang werden .
Und zwar,
Außergerichtlich + gerichtliches Verfahren -
Urteil = Klage wird abgewiesen, außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten + die Kosten des Rechtstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten haben wir erstattet bekommen.
Bei dem Kostenausgleichungsantrag habe ich leider vergessen die Gerichtskosten, die die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten gezahlt hat, festsetzten zu lassen.
In dem KFA Antrag ist nur der Satz : Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzzusetzenden Betrag ........... mit drin.
Wir haben nun den KFB bekommen und mir ist das vor einem Monat nicht aufgefallen. Da steht nun der Beklagte muss 15,93 € zahlen. Die Gerichtskosten, die der Beklagter hätte zur hälfte tragen müssen ist nicht berechnet worden. Auf der nächsten Seite des KFBs steht nur :
Die Gerichtskosten sind bereits ausgeglichen, es hat sich um ein Ersattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten i. H. v. 15,93 ergeben.
Insgesamt hat die Rechtsschuzv. GK i. H. v. 159,00 gezahlt.
Mir ist es leider erst heute aufgefallen, weil ich mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen wollte.
Was kann ich jetzt tun, um an die Gerichtskosten zu kommen? Sind die vllt doch in der KFB festgesetzt worden. Ich verstehe das nicht ganz. Der Wert ist so niedrig deshalb bin ich mir nicht sicher.
Ich bin dankbar, wenn ihr mich verstanden habt und mit weiterhelfen könnt...