Klage, Widerklage, Streitwertfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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seven07
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#1

08.07.2019, 16:52

Hallo zusammen,

ich habe wahrscheinlich eine blöde Frage:

Wir haben Klage eingereicht. Gegenseite hat mit Klageerwiderung Widerklage eingereicht. Nun haben wir das Urteil bekommen. Unserer Klage wurde stattgegeben, die Widerklage wurde abgewiesen, Gegenseite trägt die Kosten des Verfahrens.

SW wurde wie folgt festgesetzt:
Der Streitwert wird bis zum 22.04.2019 auf 746,23 € und ab dem 23.04.2019 auf 2746,23 €.

Meine Frage ist jetzt:

Rechne ich die VG aus 746,23 € oder aus 2746,23 €? Die Widerklage wurde am 22.04.2019 eingereicht.

Danke und schönen Feierabend!
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Adora Belle
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#2

08.07.2019, 17:01

Aus dem höchsten anhängigen Wert.
seven07
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#3

08.07.2019, 18:39

Adora Belle hat geschrieben:
08.07.2019, 17:01
Aus dem höchsten anhängigen Wert.
Das hätte ich gefühlstechnisch auch. Hast du gerade was parat, wie ich meinen Chef auch davon überzeugen kann?

Er ist davon überzeugt ...
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Adora Belle
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#4

09.07.2019, 09:18

Ich hab hier ein RVG rumliegen. Oder was meinst Du?
seven07
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#5

09.07.2019, 12:16

Adora Belle hat geschrieben:
09.07.2019, 09:18
Ich hab hier ein RVG rumliegen. Oder was meinst Du?

Ja in welchem § das steht.
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Ciara
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#6

09.07.2019, 12:22

seven07 hat geschrieben:
09.07.2019, 12:16
Adora Belle hat geschrieben:
09.07.2019, 09:18
Ich hab hier ein RVG rumliegen. Oder was meinst Du?

Ja in welchem § das steht.
Die Verfahrensgebühr entsteht im laufenden Verfahren immer wieder, darf aber nur 1x abgerechnet werden. Heißt, dass sie z. B. auch mit jeder Schriftsatzeinreichung entsteht, dementsprechend wird sie nach dem höchsten Wert abgerechnet.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#7

09.07.2019, 12:37

Super! Ich denke das reicht mir!

Vielen Dank!!
Tweety313
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#8

17.07.2019, 11:21

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine ähnliches Problem und stehe völlig auf dem Schlauch.

Wir haben auf Mietzahlung geklagt und die Gegenseite hat Widerklage auf Zahlung der Kaution erhoben.

Streitwert bis zum 19.09.2018 auf 32.200,00 und ab dem 20.09.2018 auf 43.915,00 EUR festgesetzt.

Rechne ich hier nun nach § 45 GKG beide Werte zusammen und rechne dann die Verfahrensgebühr und Terminsgebühr ab?

Oder dann beide Gebühren nach dem höchsten Wert.

Hier liegt nun kein getrennter Prozess in meinen Augen vor und demnach würde ich beide Werte zusammenrechnen.

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!

LG Tweety313
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Adora Belle
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#9

17.07.2019, 11:50

Wieso zusammenrechnen? Der höhere Wert ist doch wohl schon der Wert aus Klage und Widerklage?
Tweety313
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#10

17.07.2019, 12:03

Danke, da ist die fehlende Erleuchtung. Ich habe mich irgendwie auf das Zusammenrechnen der Werte versteift.
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