Hallo zusammen,
ich habe die Forderung unseres Mandanten zur Insolvenztabelle angemeldet und dies bei der RS abgerechnet.
Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass eine Insolvenzversicherung bestünde und die Forderung durch diese Versicherung übernommen werden müsste.
Forderung wurde gegenüber Insolvenzversicherung geltend gemacht und auch ausgeglichen.
Kann ich nun die Differenz zwischen 0,5 Gebühr für Anmeldung zur Insolvenztabelle und 1,3 Geschäftsgebühr noch bei der RS geltend machen? Wenn ja, auf welcher Kostengrundlage.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Bärbel