Hallöchen,
die Bußgeldstelle hat die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Kann ich da schon eine VG (gerichtliches Verfahren) abrechnen?
LG Juliane
OWi-Verfahren an StA abgegeben, VG entstanden?
- Juliane1985
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Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Nein, wenn weder Antrag auf Erlaß des Strafbefehls, noch Anklage vorliegen, seid ihr nicht im gerichtlichen Verfahren, so daß die Gebühr nicht angefallen ist.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Juliane1985
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Danke
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Das ist aber schätzungsweise das bußgeldrechtliche Zwischenverfahren, §69 Abs.3,4 OWiG.