OWi-Verfahren an StA abgegeben, VG entstanden?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Juliane1985
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#1

04.07.2019, 11:32

Hallöchen,

die Bußgeldstelle hat die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Kann ich da schon eine VG (gerichtliches Verfahren) abrechnen?

LG Juliane
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Soenny
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#2

04.07.2019, 11:42

Nein, wenn weder Antrag auf Erlaß des Strafbefehls, noch Anklage vorliegen, seid ihr nicht im gerichtlichen Verfahren, so daß die Gebühr nicht angefallen ist.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Juliane1985
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#3

04.07.2019, 11:48

Danke ;)
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Adora Belle
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#4

04.07.2019, 11:59

Das ist aber schätzungsweise das bußgeldrechtliche Zwischenverfahren, §69 Abs.3,4 OWiG.
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