ich hoffe, ihr hat die Hitze einigermaßen gut überstanden.
Ich muss eine Abrechnung machen in einer Bußgeldsache. Der MA kam mit dem Anhörungsbogen und wir haben dann die Verteidigung angezeigt, mitgeteilt, dass der MA vorerst keine Angaben machen wird und AE beantragt. Dann kam die Einstellung.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob wir hier die 5115 abrechnen können. Chef meint nein, weil wir an der Einstellung nicht mitgewirkt haben. Bei Burhoff habe ich jetzt gelesen, dass die Empfehlung an den MA zu schweigen die 5115 rechtfertigt.
Was meint ihr?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)