Hallo ihr Lieben,
ich benötige dringend Hilfe bei einer Abrechnung.
Wir haben in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren und ein einstweiliges Verfügungsverfahren beim ArbG anhängig.
Im Hauptsacheverfahren hat eine außergerichtliche Tätigkeit stattgefunden, Klage sowie anschließend Klageerweiterung wurde eingereicht, Termin hat stattgefunden.
Das Gericht hat den GW wie folgt festgesetzt: Klage 20.000 €, ab Klageerweiterung 30.000 €.
Vor Duchführung des Kammertermins haben wir ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Im Termin konnte eine Einigung erzielt werden - auch hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens.
Der GW wurde festgesetzt: für den Rechtsstreit 7.000 €, für den Vergleich auf 35.000 € .
Wie muss meine Abrechnung aussehen?
Viele liebe Grüße