Erstattungsfähigkeit Spritkosten bei Nutzung Mietwagen
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Aber @Liesel sagt doch, dass die km-Pauschale höher wäre. In dem Fall suche ich nicht nach anderen billigeren Optionen zur Begrenzung, aber ich kann m.E. auch nicht sagen, so viel ist ohne weitere Prüfung ok. Es kommt trotzdem immer noch darauf an, ob die konkret angefallenen Kosten notwendig waren.
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Richtig, billigere Fahrtkosten suche ich da wohl dann nicht. Da wäre jetzt nur zu prüfen, ob die Übernachtung erforderlich war.
Man sollte halt nicht, wenn man eh schon im Urlaubsmodus ist, noch versuchen Probleme im Forum zu lösen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Liesel
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Vielen Dank für eure Antworten.
Mir geht es hauptsächlich darum, ob die berechneten (und nachgewiesenen) Spritkosten für den Mietwagen neben der Mietwagenpauschale erstattungsfähig sind. Nachdem aber - wie bereits gesagt - die ja eigentlich erstattungsfähigen Fahrtkosten (eigener Pkw) höher sind, werde ich die Spritkosten wohl nicht bestreiten.
Mir geht es hauptsächlich darum, ob die berechneten (und nachgewiesenen) Spritkosten für den Mietwagen neben der Mietwagenpauschale erstattungsfähig sind. Nachdem aber - wie bereits gesagt - die ja eigentlich erstattungsfähigen Fahrtkosten (eigener Pkw) höher sind, werde ich die Spritkosten wohl nicht bestreiten.
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Mietwagenrechnung liegt vor. Es waren alle Kilometer inklusive.Feldhamster hat geschrieben: ↑21.06.2019, 16:04Im Gesetzeswortlaut der Nr. 7003 VV RVG heißt es, dass mit den 0,30 € auch die Betriebskosten des eigenen Kfz abgegolten sind. Unter Betriebskosten verstehe ich die Spritkosten.
Wenn nun ein RA anstatt mit dem eigenen Kfz mit einem Mietwagen anreist und sogar übernachtet, würde ich mich eher fragen, ob der RA tatsächlich von seinem Kanzleisitz die Fahrt angetreten hat. Meist ist es doch so, wenn man sich einen Mietwagen nimmt sind nur eine begrenzte Anzahl an zu fahrenden km in dem Preis enthalten und wenn man die km-Zahl überschreitet, stellt einem die Mietwagenfirma zusätzliche Kosten in Rechnung. Bei Übernachtung müsste der Kanzleisitz somit weit weg liegen, so dass diese km-Zahl womöglich überschritten worden ist. Hast du davon was in der Rechnung stehen?
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