Wert Geschäftsgebühr
Verfasst: 20.06.2019, 17:03
Hallo
Ich habe hier eine Akte zum Abrechnen. Es geht um eine VU-Sache. Wir waren außergerichtlich nach einem Wert von 11.397,16 € tätig. Der gegnerische HPV hat Zahlung nicht geleistet. Daraufhin haben wir Klage erhoben. Was mich wundert: Der ehemalige Sachbearbeiter (nicht mehr da) hat die Geschäftsgebühr nicht mit eingeklagt
Ich weiß nicht, warum. Diese gehört zum Verzugsschaden.
Urteil ist wie folgt ausgefallen: 3.741,00 € für unseren Mandanten und im Übrigen Klageabweisung. Die HPV hat im Laufe des gerichtlichen Verfahrens 5.385,90 € gezahlt.
Nach welchem Wert rechne ich jetzt mit der RSV die Geschäftsgebühr ab? Nach den 11.397,16 €?
Ich habe hier eine Akte zum Abrechnen. Es geht um eine VU-Sache. Wir waren außergerichtlich nach einem Wert von 11.397,16 € tätig. Der gegnerische HPV hat Zahlung nicht geleistet. Daraufhin haben wir Klage erhoben. Was mich wundert: Der ehemalige Sachbearbeiter (nicht mehr da) hat die Geschäftsgebühr nicht mit eingeklagt
Ich weiß nicht, warum. Diese gehört zum Verzugsschaden.
Urteil ist wie folgt ausgefallen: 3.741,00 € für unseren Mandanten und im Übrigen Klageabweisung. Die HPV hat im Laufe des gerichtlichen Verfahrens 5.385,90 € gezahlt.
Nach welchem Wert rechne ich jetzt mit der RSV die Geschäftsgebühr ab? Nach den 11.397,16 €?