Wert Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

20.06.2019, 17:03

Hallo :wink1

Ich habe hier eine Akte zum Abrechnen. Es geht um eine VU-Sache. Wir waren außergerichtlich nach einem Wert von 11.397,16 € tätig. Der gegnerische HPV hat Zahlung nicht geleistet. Daraufhin haben wir Klage erhoben. Was mich wundert: Der ehemalige Sachbearbeiter (nicht mehr da) hat die Geschäftsgebühr nicht mit eingeklagt :sad:
Ich weiß nicht, warum. Diese gehört zum Verzugsschaden.
Urteil ist wie folgt ausgefallen: 3.741,00 € für unseren Mandanten und im Übrigen Klageabweisung. Die HPV hat im Laufe des gerichtlichen Verfahrens 5.385,90 € gezahlt.

Nach welchem Wert rechne ich jetzt mit der RSV die Geschäftsgebühr ab? Nach den 11.397,16 €?

:thx
Feldhamster
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#2

21.06.2019, 00:32

Svengie hat geschrieben:
20.06.2019, 17:03

Nach welchem Wert rechne ich jetzt mit der RSV die Geschäftsgebühr ab? Nach den 11.397,16 €?
Ja, darüber seid ihr außergerichtlich tätig gewesen.
Du musst natürlich nur beachten, dass eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr vorgenommen werden muss.
Svengie
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#3

21.06.2019, 07:50

Ja, das weiß ich :) Vielen lieben Dank.
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Tigerle
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#4

24.06.2019, 10:03

Und gegenüber der Haftpflichtversicherung der Gegenseite würde ich aus dem Betrag die Geschäftsgebühr verlangen, den diese bezahlt hat. Auch wenn die Geschäftsgebühr jetzt nicht ausgeurteilt wurde.

Mit der RS rechnest Du über den geforderten Betrag ab. Die Anrechnung nicht vergessen und wenn die Gegenseite zahlt an das Quotenvorrecht denken und dem Mandanten zunächst seine SB erstatten.
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