Hallo
Ich habe hier eine Akte zum Abrechnen. Es geht um eine VU-Sache. Wir waren außergerichtlich nach einem Wert von 11.397,16 € tätig. Der gegnerische HPV hat Zahlung nicht geleistet. Daraufhin haben wir Klage erhoben. Was mich wundert: Der ehemalige Sachbearbeiter (nicht mehr da) hat die Geschäftsgebühr nicht mit eingeklagt
Ich weiß nicht, warum. Diese gehört zum Verzugsschaden.
Urteil ist wie folgt ausgefallen: 3.741,00 € für unseren Mandanten und im Übrigen Klageabweisung. Die HPV hat im Laufe des gerichtlichen Verfahrens 5.385,90 € gezahlt.
Nach welchem Wert rechne ich jetzt mit der RSV die Geschäftsgebühr ab? Nach den 11.397,16 €?
Wert Geschäftsgebühr
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Und gegenüber der Haftpflichtversicherung der Gegenseite würde ich aus dem Betrag die Geschäftsgebühr verlangen, den diese bezahlt hat. Auch wenn die Geschäftsgebühr jetzt nicht ausgeurteilt wurde.
Mit der RS rechnest Du über den geforderten Betrag ab. Die Anrechnung nicht vergessen und wenn die Gegenseite zahlt an das Quotenvorrecht denken und dem Mandanten zunächst seine SB erstatten.
Mit der RS rechnest Du über den geforderten Betrag ab. Die Anrechnung nicht vergessen und wenn die Gegenseite zahlt an das Quotenvorrecht denken und dem Mandanten zunächst seine SB erstatten.