Mietrecht Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schnorpsel
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#1

20.06.2019, 12:54

:wink2
folgendes Problem:

wir sind Beklagter in einer Mietrechtssache; Zahlungsklage, Räumungsantrag, Widerklage.

1. Räumungsantrag mit Vergleich
STW = 3.240 €, PKH Bewilligung und Quote 10% Kläger und 90% Beklagte (wir)
2. Zahlungsklage mit Vergleich
STW = 7.878 €; PKH Bewilligung für 4.726,80 €
3. Widerklage
STW = 958,19 € keine PkH und verloren

kein Plan, bin jetzt schon eine Weile am grübeln, wie die Pkh Abrechnung ggü. der Landeskasse aussehen soll und ggü. der Mandantin ?

Ich bitte um Hilfe :thx
Feldhamster
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#2

21.06.2019, 00:36

Mach doch bitte jeweils einen Vorschlag für PKH-Rechnung und Rechnung mit der Mandantin, damit darüber hier diskutiert werden kann.
schnorpsel
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#3

11.07.2019, 13:28

ich würde abrechnen:

PKH
1,3 VG STW 7.966,80
1,2 TG STW 7.966,80
1,0 EG STW 4.726,80
1,0 EG STW 3.240,00

für Mandantin bin ich noch am grübeln
schnorpsel
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#4

11.07.2019, 13:57

Rg. für Mandantin:

1,3 VG STW 4.109,39 € ( Zahlungsstreitwert 7.878 € abzgl. bew. STW PKH 4.726,80 € + STW f. Widerklage 958,19 €)
1,2 TG STW 4.109,39 €
1,0 EG STW 3.151,20 €

ich hoffe ich liege richtig
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Liesel
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#5

11.07.2019, 14:11

schnorpsel hat geschrieben:
11.07.2019, 13:28
ich würde abrechnen:

PKH
1,3 VG STW 7.966,80
1,2 TG STW 7.966,80
1,0 EG STW 4.726,80
1,0 EG STW 3.240,00

für Mandantin bin ich noch am grübeln
Die EG wird ebenso aus dem Gesamtswert berechnet.

Abrechnung an Mandant aus dem gesamten SW (1., 2. und 3.) abzüglich der Wahlanwaltsgebühren aus 7.966,80 Euro.
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#6

12.07.2019, 10:11

Danke,

müsste nicht auch noch ein KAA wegen der Quotelung gemacht werden ? Oder interessiert uns das nicht weil wir
zu 90 % verloren haben, zumindest was den Räumungsantrag betrifft. Die EG aus dem Gesamtstreitwert, obwohl zwei Vergleiche (Räumung und Zahlungsklage) geschlossen wurden?.
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#7

12.07.2019, 13:41

Die PKH-Rechnung ist VG, TG und EG nach dem Streitwert 7.966,80 Euro (insoweit wurde PKH bewilligt).

Die Rechnung an die Mandantin ist VG und TG nach dem Gesamtstreitwert von 1, 2 und 3 und die EG nach dem Gesamtstreitwert von 1 und 2. Von dem Rechnungsbetrag ziehst du dann due PKH-Gebühren an und das was übrig bleibt, hat die Mandantin an euch zu zahlen.

Kostenausgleichung müsste gemacht werden. Ich habe das in solchen Fällen aber immer gewartet, dass die Gegenseite den Antrag stellt, schließlich hat sie den Erstattungsanspruch und meine Meinung ist, wer einen Anspruch hat, soll den selbst aktiv geltend machen.
schnorpsel
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#8

16.07.2019, 10:33

Ok, vielen lieben Dank

:thx
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#9

16.07.2019, 10:57

Wie Liesel hier
Liesel hat geschrieben:
11.07.2019, 14:11

Abrechnung an Mandant aus dem gesamten SW (1., 2. und 3.) abzüglich der Wahlanwaltsgebühren aus 7.966,80 Euro.
schon schrieb, muss die Wahlanwaltsvergütung abgezogen werden. Ansonsten verlangst Du Gebühren von der Mandantin für einen Gegenstand, für den PKH bewilligt wurde. Und das darfst Du nicht.

Und ich bin mir sicher, dass ich das vor ein paar Tagen schon einmal geschrieben hatte. :kopfkratz
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