Streitwert Mietvertrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
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#1

19.06.2019, 11:24

Hallo Zusammen,

Mandant streit sich mit Mietinteressenten darüber, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist oder nicht. Wir schreiben dem Interessenten an und teilen ihm nach Prüfung mit, dass er noch kein Mieter geworden ist.

Was habe ich da für einen Streitwert: 12 x Nettokaltmiete nach § 41 GKG?

Mandant hatte es super eilig. Alles musste sofort gemacht werden. Wir haben ihm lediglich zwei Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Nun meckert er rum.
:thx
Feldhamster
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#2

19.06.2019, 11:42

Ich verweise mal in diesem Beitrag https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-geb ... ht-teil-2/ auf den Punkt "Vertragsabschluss, Vertragsinhalt", vielleicht hilft es dir weiter, wobei ich allerdings die dort angegebenen Entscheidungen nicht geprüft habe, ob sie auf euren Fall exakt zutreffen.
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