Abrechnung Strafanzeige, Einstellung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manifesto90
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#1

19.06.2019, 09:30

Guten Morgen! Ich stehe hier etwas auf dem Schlauch. Strafverfahren rechne ich vielleicht 1 oder 2 mal im Jahr ab. Ich weiss, dass hierzu sehr sehr viele Beiträge bereits verfasst sind. Bei all den Beiträgen konnte ich jedoch keine passende Antwort finden! Also meine Recherchen waren schon umfangreich :D

Unser Auftrag war Strafanzeige bei der StA zu stellen. Es erging dann eine Einstellungsverfügung, gegen die wir Beschwerde eingelegt haben. Dann haben wir die Beschwerde zurückgenommen, auf Wunsch des Mdt.
Mein Vorschlag zur Abrechnung wäre:

4100 RVG Grundgebühr f. Verteidiger
4102 RVG Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren

Ich bin mir bei den beiden Gebühren eben nicht sicher, ob in diesen schon die Strafanzeige+Beschwerde mitinbegriffen sind?!……. Oder entsteht noch eine 4302? Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt.

LG!
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Adora Belle
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#2

19.06.2019, 09:39

Es entstehen - je nach Auftrag - entweder Gebühren für die volle Vertretung nach Abschnitt 1, oder für Einzeltätigkeiten nach Abschnitt 3. Beides in Kombination gibt es nicht.

Bei Euch sind deshalb entstanden
entweder 4100, 4104
oder 2x 4302 (je für Anzeigeerstattung und Beschwerde)

eine 4102 ist nicht entstanden, das wäre eine Terminsgebühr im Ermittlungsverfahren.
Manifesto90
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#3

19.06.2019, 09:44

Oh ja ich meinte die 4104, falsche Zahl getippt! Danke :) Das hat mir sehr geholfen.
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#4

19.06.2019, 09:55

Btw: Ich kriege bei der Suche "Strafanzeige abrechnen" zb diesen Thread, der exakt Deine Frage abbildet, und noch viele andere, die dieselben Antworten liefern.
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