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Reisekosten, Terminsaufhebung vor Fahrtantritt

Verfasst: 17.06.2019, 17:24
von Geniesserin
Guten Abend zusammen.

Unser RA wurde zu einem Termin ca. 600 km entfernt geladen. Termin sollte am 18.06. stattfinden. Am 14.06.2019 hat er morgens die Fahrkarte bei der Bahn dafür gekauft. Super-Sparpreis hin und Flexpreis zurück.
Gigantischerweise wurde der Termin am 14.06. mittags aufgehoben bzw. kam die Abladung per Fax. Er also wieder zur Bahn. Den Flexpreis hat er erstattet erhalten, den des Super-Sparpreises nicht.
Können diese Kosten dem Mdt. in Rechnung gestellt werden? Oder bei entsprechender KGE auch dem Gegner?
Die Fahrt wurde ja nicht angetreten bzw. die Abladung erfolgte auch nicht am Terminstag, aber bei Kauf der Fahrkarte 4 Tage vor dem Termin...
Sonnig verwirrte Grüße aus Niedersachsen.

Re: Reisekosten, Terminsaufhebung vor Fahrtantritt

Verfasst: 17.06.2019, 17:57
von Anahid
Einen ähnlichen Fall hatte das OLG Bremen zu entscheiden. Mit Beschluss vom 08.03.2010, Az. 2 W 13/10 hat es entschieden, dass die Flugkosten (Buchung eine Woche vor dem Termin), die nicht mehr erstattet wurden, weil der Termin 2 Tage vorher aufgehoben wurde, erstattungsfähig sind. Ich denke schon, dass dann, wenn man andrere Verkehrsmittel als das eigene Auto benutzen will, eine Buchung bis zu einer Woche vor dem Termin als angemessen anzusehen ist. Von daher würde ich auf jeden Fall versuchen, die nicht erstatteten Bahnkosten in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen (bei entsprechender KGE) und ich würde die auch gegenüber dem Mandanten abrechnen.

Re: Reisekosten, Terminsaufhebung vor Fahrtantritt

Verfasst: 17.06.2019, 20:35
von 13
:zustimm

Re: Reisekosten, Terminsaufhebung vor Fahrtantritt

Verfasst: 18.06.2019, 08:00
von Geniesserin
Supi, vielen Dank.