Hallo!
Ich sitze gerade vor einem Kostenfestsetzungsantrag sowie der Abrechnung gegenüber dem Kläger (Mandant) und irgendwie habe ich ein Brett vor dem Kopf und wäre um Hilfe dankbar:
Sachverhalt:
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Klage bzgl.
(Hauptsache) Aufhebung Ausweisungsverfügung
zusätzlicher Antrag: Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
kein Gerichtstermin
1. Beschluss:
Ausweisungsverfügung aufgehoben und Hauptsache beidseitig für erledigt erklärt - Beklagte trägt die Kosten, Streitwert 5000 €
2. Beschluss
Klagerücknahme bzgl. zusätzlichem Antrag, daher Kostenentscheidung: K und B tragen die Kosten zur Hälfte, Streitwert 10000 €
Im Grunde genommen brauche ich doch nur für den 1. Beschluss einen KfA nach 103 oder? Und nur eine Verfahrensgebühr?
Ein KfA bzgl. zu 2. ist doch überflüssig, da auf beiden Seiten es auch nur jeweils eine Partei gibt - oder?
Danke im Voraus!
Brett vor dem Kopf?
- Sputnik85
- liebenswerter Morgenmuffel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo,
kurzer Hinweis
Bitte den Titel aussagekräftiger wählen und wenn du fragst, wie abgerechnet werden soll, bitte schreiben, wie du abrechnen würdest. Hier wird nix vorgekaut
Gruß
Sputnik
kurzer Hinweis
Bitte den Titel aussagekräftiger wählen und wenn du fragst, wie abgerechnet werden soll, bitte schreiben, wie du abrechnen würdest. Hier wird nix vorgekaut
Gruß
Sputnik
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.