Brett vor dem Kopf?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
AktenMann
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 05.12.2018, 20:20
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: Advoware

#1

13.06.2019, 19:49

Hallo!

Ich sitze gerade vor einem Kostenfestsetzungsantrag sowie der Abrechnung gegenüber dem Kläger (Mandant) und irgendwie habe ich ein Brett vor dem Kopf und wäre um Hilfe dankbar:

Sachverhalt:

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Klage bzgl.
(Hauptsache) Aufhebung Ausweisungsverfügung
zusätzlicher Antrag: Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

kein Gerichtstermin

1. Beschluss:
Ausweisungsverfügung aufgehoben und Hauptsache beidseitig für erledigt erklärt - Beklagte trägt die Kosten, Streitwert 5000 €
2. Beschluss
Klagerücknahme bzgl. zusätzlichem Antrag, daher Kostenentscheidung: K und B tragen die Kosten zur Hälfte, Streitwert 10000 €

Im Grunde genommen brauche ich doch nur für den 1. Beschluss einen KfA nach 103 oder? Und nur eine Verfahrensgebühr?
Ein KfA bzgl. zu 2. ist doch überflüssig, da auf beiden Seiten es auch nur jeweils eine Partei gibt - oder?

Danke im Voraus!
Jur. Mitarbeiter
AktenMann
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 05.12.2018, 20:20
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: Advoware

#2

13.06.2019, 19:58

Ergänzende Frage: Wie rechne ich denn gegenüber dem Mandanten dann ab?
Jur. Mitarbeiter
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

14.06.2019, 08:20

Hallo,

kurzer Hinweis ;)
Bitte den Titel aussagekräftiger wählen und wenn du fragst, wie abgerechnet werden soll, bitte schreiben, wie du abrechnen würdest. Hier wird nix vorgekaut :D

Gruß
Sputnik
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Antworten