Teilvergleiche

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Reno-Einhorn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 13.06.2019, 12:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

13.06.2019, 13:30

Hallo Ihr Lieben, :wink2

wir haben in einem Rechtsstreit eine Klage mit neun Anträgen. Hierrüber wurden mehrere Teilvergleiche geschlossen. Für Punkt 1 = 1 Teilvergleich; für Punkt 2 = ein Teilvergleich usw.

Kann ich hier nunmehr mehrere Einigungsgebühren abrechnen oder wie der § 15 Nr. 2 RVG sagt, nur einmal? :kopfkratz

Zudem hat die Gegenseite noch einen Antrag nach § 888 ZPO gestellt. Dieser ist im 2. Teilvergleich für erledigt erklärt worden. Wie wird hier abgerechnet? :-)

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Reno-Einhorn
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

13.06.2019, 14:04

Du kannst grundsätzlich für jeden Teilvergleich eine EG abrechnen. Gemäß § 15 III RVG bekommst Du aber höchstens eine 1,0 EG nach dem Gesamtstreitwert des Verfahrens.

Zur Abrechnung bzgl. des Antrags nach § 888 ZPO wäre es nett, wenn Du selbt einen Vorschlag machen würdest, über den man diskutieren kann. Das ist hier so üblich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

27.11.2019, 08:09

Guten Morgen, ich hätte zum Teilvergleich auch eine Frage:

Wir haben in einem Verfahren auch einen Teilvergleich geschlossen, jedoch nur betreffend eines Antrags der Klage. Es ist dann ein Beschluss nach 278 VI ZPO über den Teilvergleich ergangen.

Später kam dann das Urteil.

Kann ich jetzt wirklich eine 1,0 EG aus dem gesamten SW berechnen? Oder muss ich den SW für den Vergleich gesondert festsetzen lassen?
237
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

27.11.2019, 09:54

148 hat geschrieben:
27.11.2019, 08:09
Kann ich jetzt wirklich eine 1,0 EG aus dem gesamten SW berechnen?
da tendiere ich zum Nein. Wert für die EG ist grundsätzlich das, was streitig war. Wenn du unsicher bist, beantrage die Festsetzung des Vergleichswertes.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

27.11.2019, 15:29

icerose hat geschrieben:
27.11.2019, 09:54
148 hat geschrieben:
27.11.2019, 08:09
Kann ich jetzt wirklich eine 1,0 EG aus dem gesamten SW berechnen?
da tendiere ich zum Nein. Wert für die EG ist grundsätzlich das, was streitig war. Wenn du unsicher bist, beantrage die Festsetzung des Vergleichswertes.
Dazu hätte ich jetzt auch tendiert.
Vielen Dank!!
237
Antworten