Seite 1 von 1

Gegenstandswert Widerruf Vorsorgevollmacht

Verfasst: 11.06.2019, 19:48
von salia81
Hallo zusammen,

ich war mehrere Jahre nicht mehr als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig und bin daher bei Gebührenfragen mit der Materie nicht mehr so vertraut. :sad:

Ich soll in einer Angelegenheit abrechnen, bei der wir für den Mandanten einem anderen gegenüber eine Vorsorgevollmacht widerrufen haben. Wie ermittle ich denn da den Gegenstandswert?

Viele Grüße
Salia

Re: Gegenstandswert Widerruf Vorsorgevollmacht

Verfasst: 11.06.2019, 22:06
von Feldhamster
§ 98 Abs. 3 bis 5 GNotKG

Re: Gegenstandswert Widerruf Vorsorgevollmacht

Verfasst: 12.06.2019, 09:08
von salia81
Danke, wir waren in diesem Fall allerdings als Anwälte tätig. Mit Notarsachen haben wir nichts zu tun. Gilt das dann trotzdem?

Re: Gegenstandswert Widerruf Vorsorgevollmacht

Verfasst: 12.06.2019, 13:45
von Feldhamster
Ja, siehe § 23 Abs. 3 RVG