Gegenstandswert Widerruf Vorsorgevollmacht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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salia81
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#1

11.06.2019, 19:48

Hallo zusammen,

ich war mehrere Jahre nicht mehr als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig und bin daher bei Gebührenfragen mit der Materie nicht mehr so vertraut. :sad:

Ich soll in einer Angelegenheit abrechnen, bei der wir für den Mandanten einem anderen gegenüber eine Vorsorgevollmacht widerrufen haben. Wie ermittle ich denn da den Gegenstandswert?

Viele Grüße
Salia
Feldhamster
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#2

11.06.2019, 22:06

§ 98 Abs. 3 bis 5 GNotKG
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salia81
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#3

12.06.2019, 09:08

Danke, wir waren in diesem Fall allerdings als Anwälte tätig. Mit Notarsachen haben wir nichts zu tun. Gilt das dann trotzdem?
Feldhamster
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#4

12.06.2019, 13:45

Ja, siehe § 23 Abs. 3 RVG
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