Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

06.06.2019, 12:26

Hallo,

könnte mir jemand bei einer Abrechnung helfen, insbesondere wegen der Anrechnung?

Abzurechnen sind

Gegenstandswert 30.890,59 Euro
Überschiießender Vergleichswert 23.520,- Euro

1,3 Verfahrensgebühr
0,3 Erhöhung wegen zwei Mdt
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
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Anahid
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#2

06.06.2019, 12:31

Ja, typischer Mehrvergleich. Mit dieser Suchfunktion gibt es hier aber mehr als genug Abrechnungsbeispiele.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Sputnik85
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#3

06.06.2019, 12:35

Genau, einfach mal die Suchfunktion benutzen ;)
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
RA-Tübingen

#4

06.06.2019, 13:35

ist das so richtig???

Gegenstandswert: 30.890,59 €

1,6 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.130,00 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,6 aus Wert 54.410,59 € berücksichtigt -

Gegenstandswert: 23.520,00 €

1,1 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2,
3100 VV RVG 866,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -

Gegenstandswert: 54.410,59 €

1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3202 VV RVG 1.497,60 €

Gegenstandswert: 23.520,00 €

1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1.182,00 €

Gegenstandswert: 30.890,59 €

1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 690,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 54.410,59 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 5.366,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 5.386,40 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 1.023,42 €
zu zahlender Betrag 6.409,82 €
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#5

06.06.2019, 14:23

Alles richtig. ;)
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RA-Tübingen

#6

06.06.2019, 14:42

irgendwie verstehe ich nicht, warum diese 1,5 Einigungsgebühr ???
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#7

06.06.2019, 14:45

Die fällt an, wenn ein Gegenstand mitverglichen wird, der nicht gerichtlich anhängig ist. Weil vorgerichtlich die EG 1,5 beträgt.
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#8

06.06.2019, 14:50

Es sei denn, über den mitverglichenen Betrag ist auch ein anderes gerichtliches Verfahren anhängig, dass hier mitverglichen wurde. Dazu hast Du aber nichts vorgetragen.
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RA-Tübingen

#9

06.06.2019, 17:33

ok, vielen dank für alle Beiräge
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