Hallo,
könnte mir jemand bei einer Abrechnung helfen, insbesondere wegen der Anrechnung?
Abzurechnen sind
Gegenstandswert 30.890,59 Euro
Überschiießender Vergleichswert 23.520,- Euro
1,3 Verfahrensgebühr
0,3 Erhöhung wegen zwei Mdt
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Abrechnung
- Anahid
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Ja, typischer Mehrvergleich. Mit dieser Suchfunktion gibt es hier aber mehr als genug Abrechnungsbeispiele.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Sputnik85
- liebenswerter Morgenmuffel
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Genau, einfach mal die Suchfunktion benutzen
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
ist das so richtig???
Gegenstandswert: 30.890,59 €
1,6 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.130,00 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,6 aus Wert 54.410,59 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 23.520,00 €
1,1 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2,
3100 VV RVG 866,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
Gegenstandswert: 54.410,59 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3202 VV RVG 1.497,60 €
Gegenstandswert: 23.520,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1.182,00 €
Gegenstandswert: 30.890,59 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 690,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 54.410,59 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 5.366,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 5.386,40 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 1.023,42 €
zu zahlender Betrag 6.409,82 €
Gegenstandswert: 30.890,59 €
1,6 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.130,00 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,6 aus Wert 54.410,59 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 23.520,00 €
1,1 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2,
3100 VV RVG 866,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
Gegenstandswert: 54.410,59 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3202 VV RVG 1.497,60 €
Gegenstandswert: 23.520,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1.182,00 €
Gegenstandswert: 30.890,59 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 690,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 54.410,59 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 5.366,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 5.386,40 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 1.023,42 €
zu zahlender Betrag 6.409,82 €
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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Die fällt an, wenn ein Gegenstand mitverglichen wird, der nicht gerichtlich anhängig ist. Weil vorgerichtlich die EG 1,5 beträgt.
- Anahid
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Es sei denn, über den mitverglichenen Betrag ist auch ein anderes gerichtliches Verfahren anhängig, dass hier mitverglichen wurde. Dazu hast Du aber nichts vorgetragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.