2 Verfahren für Ortstermin zusammengelegt. Wie rechne ich die Terminsgebühr ab?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lea08
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#1

06.06.2019, 10:12

Hallo,
wir haben hier 2 mietrechtliche Verfahren in dem das Gericht entschieden hat, die beiden Verfahren für, zu mindestens den Ortstermin, zusammen zu legen.
Wie rechne ich jetzt die TG ab? Trotz Zusammenlegung für den Ortstermin, jeweils einmal? Oder die Streitwerte zusammen rechnen und darauf die TG?

Danke für die Hilfe
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Anahid
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#2

06.06.2019, 10:18

Wenn Verfahren verbunden sind, sind die Streitwerte zusammenzurechen.
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Lea08
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#3

06.06.2019, 10:23

Danke... Jetzt natürlich total logisch... ;-)
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Anahid
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#4

06.06.2019, 10:46

;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mangos
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#5

06.06.2019, 15:47

Eigentlich hat der RA ein Wahlrecht, d.h. ob er die Gebühren aus den getrennten Verfahren oder aus dem verbundenen Verfahren, in dem die Gebühren nur einmal (aus dem addierten Wert) anfallen verlangt. Er kann sich dabei für die ihm günstigere Variante entscheiden. (Ergibt sich daraus, dass das verbundene Verfahren nach § 15 Abs. 2 RVG mit den vorher geführten Einzelverfahren eine Angelegenheit ist. siehe RVG Kommentar <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 23. Auflage, Nr. 3100, Rd. 40 ff.)
Hatte ich gerade auch zum Abrechnen und bin hierauf gestoßen! Muss man sich also genauer ansehen.
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Adora Belle
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#6

06.06.2019, 15:51

Das gilt aber nur, wenn die TG auch unverbunden angefallen ist. Wenn Ihr also in den beiden Verfahren jeweils noch einen anderen Termin wahrgenommen habt, der die volle 1,2 TG auslöst.
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