Streitwert Beweissicherungsverfahren Streithelfer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AliceImWunderland
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#1

05.06.2019, 11:59

Hallo!
Ich hoffe, jemand weiß auf die Schnelle eine Antwort.

Wir vertreten einen Streithelfer in einem Beweissicherungsverfahren. Der Mandant möchte jetzt wissen, welche Kosten auf ihn künftig zukommen könnten. Das Beweissicherungsverfahren betrifft mangelhafte Baugewerke. Es gibt mehrere Streithelfer. Den Gesamtbetrag für die Mangelbeseitigung schätzt der Antragsteller auf ca. 150.000,00 Euro. Unser Mandant war nur mit einem kleinen Gewerk am Bau beteiligt. Die Mangelbeseitigungskosten für dieses Gewerk belaufen sich auf nur ca. 500,00 Euro.

Ich meine, im selbständigen Beweisverfahren wird nur ein Streitwert festgesetzt und dieser umfasst alle Mangelbeseitigungskosten und gilt gegenüber allen Verfahrensbeteiligten. Der Streitwert für unseren Mandanten wäre dann ebenfalls 150.000,00 Euro. Da wir aber nicht wirklich oft damit zu tun haben, bin ich mir da nicht wirklich sicher. Finde in der Literatur leider nichts Anderes.

Was sagt Ihr zum Streitwert?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Feldhamster
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#2

05.06.2019, 14:03

Mir fällt spontan nur § 33 I RVG ein. Vielleicht ist es möglich, damit eine Wertfestsetzung getrennt nach den Gewerken zu erhalten. RVG-Kommentar zum genaueren Prüfen habe ich leider nicht.
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AliceImWunderland
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#3

06.06.2019, 10:29

Da das Verfahren gerade noch am Anfang ist, ist die Streitwertfestsetzung noch nicht erfolgt. Unser Mandant möchte aber - verständlicherweise - jetzt schon wissen, was auf ihn an Kosten zukommen könnte.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Anahid
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#4

06.06.2019, 10:46

Naja.....aber Feldhamster hat da schon Recht. Die Gerichtskosten werden sich wohl nach dem Streitwert von 150.000,00 € berechnen (oder was auch immer da am Schluss als Streitwert festgesetzt wird). Eure Kosten könnt Ihr aber nach dem Anwaltsstreitwert abrechnen. Dieser Wert wird auf Antrag vom Gericht bestimmt und es kann ein Vorschlag Eurerseits gemacht werden. Wenn es sich also bei dem Gewerk Eures Mandanten lediglich um einen Wert von ca.500,00 € handelt, dann wird im Zweifel auch in dieser Höhe die Festsetzung des Streitwers für Eure Gebühren festgesetzt.

Was wiederum eine ggf. im Raum stehende Kostenerstattung an die Gegenseite angeht, so kannst Du die zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechnen. Wenn der Mandant unbedingt jetzt eine Zahl haben will, dann würde ich für Eure Gebühren von einem Streitwert von bis zu 1.000,00 € ausgehen und bei den Kosten des Klägers sowie den Gerichtskosten von einem Streitwert von 150.000,00 € und würde dem Mandanten mitteilen, dass dies nur eine grobe Kostenschätzung darstellt, da aufgrund fehlender Streitwertfestsetzung des Gerichts eine genaue Berechnung nicht möglich ist und nur von den angegebenen Ca.-Streitwerten ausgegangen werden kann, bei denen aber nicht auszuschließen ist, dass diese am Schluss durch das Gericht hochgesetzt werden.
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AliceImWunderland
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#5

06.06.2019, 12:07

Danke!
Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens sich nach dem Streitwert des eventuell nachfolgenden Klageverfahrens richtet. Also für unseren Mandanten ca. 500,00 Euro. Ist nicht besonders viel, aber na ja, so ist es halt.
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