Hilfe wegen Vergütungsfestsetzungsantrag (2 Mandanten)
Verfasst: 29.05.2019, 10:30
Folgendes Problem bei dem mir hoffentlich eine Rechtsanwaltsfachangestellte mit Erfahrung helfen kann .
Wir haben erst außergerichtlich und dann gerichtlich 2 Mandanten vertreten. Der eine Mandant ist eine natürliche Person und die zweite eine GmbH, wobei die erste Person einer der Gesellschafter in der GmbH ist.
Wir haben nun die Rechnung, wie damals gewünscht, auf die GmbH ausgestellt. Diese wird nun nicht bezahlt und wir möchten gerne Vergütungsfestsetzung nur gegen den ersten Mandanten (die natürliche Person) beantragen, auf die ja die Rechnung nicht ausgestellt ist. (Dies hat Gründe, die hier zu kompliziert wären zu erläutern, aber es ist wichtig)
Was kann ich nun tun? Nochmal eine Rechnung auf die natürliche Person ausstellen, um dann Vergütungsfestsetzung nach Fälligkeit dieser beantragen zu können?
Oder kann ich das auch so schon, weil er ja auch Mandant war und nur die Rechnung eben auf die GmbH ausgestellt ist?
Die Rechnung für die Festsetzung ist:
-1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100, Nr. 1008 VV RVG
Erhöhung um 0,30 (2 Auftraggeber)
-abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,75 gem. Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG
-1,2 Terminsgebühr) gem. Nr. 3104 VV RVG
-Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
-Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG
-Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG
-Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG
Meine Chefin möchte die Vergütungsfestsetzung unbedingt gegen den Mandanten und nicht gegen die GmbH und ich bin überfragt.
Wäre für einen Tipp dankbar. Hab schon das ganze Internet und jegliche Bücher durchforstet.
Wir haben erst außergerichtlich und dann gerichtlich 2 Mandanten vertreten. Der eine Mandant ist eine natürliche Person und die zweite eine GmbH, wobei die erste Person einer der Gesellschafter in der GmbH ist.
Wir haben nun die Rechnung, wie damals gewünscht, auf die GmbH ausgestellt. Diese wird nun nicht bezahlt und wir möchten gerne Vergütungsfestsetzung nur gegen den ersten Mandanten (die natürliche Person) beantragen, auf die ja die Rechnung nicht ausgestellt ist. (Dies hat Gründe, die hier zu kompliziert wären zu erläutern, aber es ist wichtig)
Was kann ich nun tun? Nochmal eine Rechnung auf die natürliche Person ausstellen, um dann Vergütungsfestsetzung nach Fälligkeit dieser beantragen zu können?
Oder kann ich das auch so schon, weil er ja auch Mandant war und nur die Rechnung eben auf die GmbH ausgestellt ist?
Die Rechnung für die Festsetzung ist:
-1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100, Nr. 1008 VV RVG
Erhöhung um 0,30 (2 Auftraggeber)
-abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,75 gem. Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG
-1,2 Terminsgebühr) gem. Nr. 3104 VV RVG
-Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
-Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG
-Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG
-Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG
Meine Chefin möchte die Vergütungsfestsetzung unbedingt gegen den Mandanten und nicht gegen die GmbH und ich bin überfragt.
Wäre für einen Tipp dankbar. Hab schon das ganze Internet und jegliche Bücher durchforstet.