Abrechnung Terminsgebühr bei Prozessvergleich für drei Verfahren in einem Prozess geschlossen
Verfasst: 28.05.2019, 17:13
Sachverhalte:
Prozess A (1. Kündigung), festgesetzter SW: € 16.500
Prozess B (2. Kündigung), festgesetzter SW: € 16.500
Prozess C (Lohnforderung Überstunden), SW noch nicht endgültig festgesetzt, von mir berechnet: Klageforderung: € 3.000,00; Überschießender Vergleichswert SW aus Prozess A + B + nicht rechtshängigem Zeugnisanspruch: € 5.500,00
Inhalt Vergleich: Beendigung Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer kriegt neben Lohn bis Ende Arbeitsverhältnis noch € 1.000,00 für Überstunden + Zeugnis. Weiter werden Prozesse A+B hiermit erledigt.
Für Prozess A + B hat jeweils nach Klageerhebung eine Güteverhandlung stattgefunden, weshalb ich hier jeweils
1,3 VG aus SW € 16.500 904,80 Euro
1,2 TG aus SW € 16.500 835,20 Euro
P+T + Ust
abgerechnet habe. Nun hänge ich bei der Abrechnung für Prozess C, die ich schonmal vorbereiten wollte. Da ich bislang noch keine drei Verfahren in einem abgerechnet habe, habe ich zunächst recherchiert und das gefunden: https://www.iww.de/rvgprof/archiv/einig ... -ab-f22405
Hilft aber nur bedingt, da wir drei Verfahren beenden.
Mein Abrechnungsvorschlag für Prozess C:
1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 3.000 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV 327,60 Euro
0,8 Verfahrensgebühr (Wert: 38.500,00 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 3101 Nr. 2 VV 810,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro
1,2 Terminsgebühr (Wert: 41.500 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV 1.305,60 Euro
Anrechnung nach Nr. 3104 Abs. 2 VV RVG -760,80 Euro*
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 36.000 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV 1.013,00 Euro
1,5 Einigungsgebühr (Wert: 5.500,00 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 1000 VV 531,00 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale
Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Zwischensumme 3.246,80 Euro
19,0 % Umsatzsteuer
Nr. 7008 VV 616,89 Euro
Endsumme 3.863,69 Euro
Ich denke, dass alles stimmt, bis auf die Terminsgebühr....
Laut dem Beispiel 1 im Link und der Anmerkung 2 zur Nr. 3104 VV (und wenn ichs richtig verstanden habe) nimmt man die TG von dem Vergleichsverfahren (ohne nicht rechtshänge Ansprüche) und zieht davon die bereits abgerechnete TG ab. Das wäre dann die Anrechnung.
Nun habe ich aber das Problem, dass meine abgerechneten Terminsgebühren (835,20 x 2 = 1.670,40) höher sind als die Terminsgebühr aus den rechtshängigen SW von (16.500 x 2 + 3.000,00) mit 1.215,60....
*ich habe "frecherweise" in der Berechnung die TG abzüglich einem abgerechneten Verfahren gerechnet und das dann mal zwei genommen
(1.215,60 - 835,20)x 2 = 380,40 x 2 = 760,80
die Richtigkeit bezweifle ich aber selbst und mir fällt leider keinen besseren Weg ein, außer ich müsste die SW Prozess A+B zusammenrechnen (16.500 x2 = 33.000,00) womit ich auf 1.215,60 - 1.125,60 = 90 € Anrechnung kommen würde.
Die Problematik kommt evtl. auch daher, dass DATEV scheinbar die Anrechnung zweier Terminsgebühren nicht kennt. Während ich für VGs und GG auf VG nach Eingabe der zweiten Gebühr immer die Anrechnung automatisch eingebaut bekomme, ist wahrscheinlich bei mir Sachverstand flöten gegangen Allerdings kann ich mich auch nicht an entsprechende Inhalte in der Schule erinnern....
Sollte ich irgendwas vergessen haben zu erläutern, bitte darauf aufmerksam machen, sonst freu ich mich über weitere Anregung!
Prozess A (1. Kündigung), festgesetzter SW: € 16.500
Prozess B (2. Kündigung), festgesetzter SW: € 16.500
Prozess C (Lohnforderung Überstunden), SW noch nicht endgültig festgesetzt, von mir berechnet: Klageforderung: € 3.000,00; Überschießender Vergleichswert SW aus Prozess A + B + nicht rechtshängigem Zeugnisanspruch: € 5.500,00
Inhalt Vergleich: Beendigung Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer kriegt neben Lohn bis Ende Arbeitsverhältnis noch € 1.000,00 für Überstunden + Zeugnis. Weiter werden Prozesse A+B hiermit erledigt.
Für Prozess A + B hat jeweils nach Klageerhebung eine Güteverhandlung stattgefunden, weshalb ich hier jeweils
1,3 VG aus SW € 16.500 904,80 Euro
1,2 TG aus SW € 16.500 835,20 Euro
P+T + Ust
abgerechnet habe. Nun hänge ich bei der Abrechnung für Prozess C, die ich schonmal vorbereiten wollte. Da ich bislang noch keine drei Verfahren in einem abgerechnet habe, habe ich zunächst recherchiert und das gefunden: https://www.iww.de/rvgprof/archiv/einig ... -ab-f22405
Hilft aber nur bedingt, da wir drei Verfahren beenden.
Mein Abrechnungsvorschlag für Prozess C:
1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 3.000 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV 327,60 Euro
0,8 Verfahrensgebühr (Wert: 38.500,00 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 3101 Nr. 2 VV 810,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro
1,2 Terminsgebühr (Wert: 41.500 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV 1.305,60 Euro
Anrechnung nach Nr. 3104 Abs. 2 VV RVG -760,80 Euro*
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 36.000 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV 1.013,00 Euro
1,5 Einigungsgebühr (Wert: 5.500,00 Euro)
§§ 2, 13 RVG, Nr. 1000 VV 531,00 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale
Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Zwischensumme 3.246,80 Euro
19,0 % Umsatzsteuer
Nr. 7008 VV 616,89 Euro
Endsumme 3.863,69 Euro
Ich denke, dass alles stimmt, bis auf die Terminsgebühr....
Laut dem Beispiel 1 im Link und der Anmerkung 2 zur Nr. 3104 VV (und wenn ichs richtig verstanden habe) nimmt man die TG von dem Vergleichsverfahren (ohne nicht rechtshänge Ansprüche) und zieht davon die bereits abgerechnete TG ab. Das wäre dann die Anrechnung.
Nun habe ich aber das Problem, dass meine abgerechneten Terminsgebühren (835,20 x 2 = 1.670,40) höher sind als die Terminsgebühr aus den rechtshängigen SW von (16.500 x 2 + 3.000,00) mit 1.215,60....
*ich habe "frecherweise" in der Berechnung die TG abzüglich einem abgerechneten Verfahren gerechnet und das dann mal zwei genommen
(1.215,60 - 835,20)x 2 = 380,40 x 2 = 760,80
die Richtigkeit bezweifle ich aber selbst und mir fällt leider keinen besseren Weg ein, außer ich müsste die SW Prozess A+B zusammenrechnen (16.500 x2 = 33.000,00) womit ich auf 1.215,60 - 1.125,60 = 90 € Anrechnung kommen würde.
Die Problematik kommt evtl. auch daher, dass DATEV scheinbar die Anrechnung zweier Terminsgebühren nicht kennt. Während ich für VGs und GG auf VG nach Eingabe der zweiten Gebühr immer die Anrechnung automatisch eingebaut bekomme, ist wahrscheinlich bei mir Sachverstand flöten gegangen Allerdings kann ich mich auch nicht an entsprechende Inhalte in der Schule erinnern....
Sollte ich irgendwas vergessen haben zu erläutern, bitte darauf aufmerksam machen, sonst freu ich mich über weitere Anregung!