Hallo,
wir sind Beklagte und in dem Versäumnisurteil steht, dass der Beklagte (wir) an den Kläger 2000 € zahlen muss. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu 50 %.
Können wir in dem Fall eine 1,3 VG gg. den Kläger in einem KFA festsetzen?
Oder bekommen wir als Beklagte nichts?
KFA - Gegenseite gewonnen (VU)
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Ich verstehe die Frage nicht, denn die KGE ist doch eindeutig, wenn die Verfahrenskosten 50:50 geteilt werden. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind auszugleichen.
~ Grüßle ~
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Wobei sich für mich die Frage stellt, wie es bei einem VU zu einer Kostenteilung kommen kann.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Da habe ich gar nicht erst nachgehakt. Maßgeblich für die Kostenfestsetzung ist ja bekanntlich die KGE - und sei sie noch falsch.
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