KFA - Gegenseite gewonnen (VU)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kristin94

#1

27.05.2019, 21:05

Hallo,
wir sind Beklagte und in dem Versäumnisurteil steht, dass der Beklagte (wir) an den Kläger 2000 € zahlen muss. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu 50 %.
Können wir in dem Fall eine 1,3 VG gg. den Kläger in einem KFA festsetzen?
Oder bekommen wir als Beklagte nichts?
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#2

28.05.2019, 07:07

Ich verstehe die Frage nicht, denn die KGE ist doch eindeutig, wenn die Verfahrenskosten 50:50 geteilt werden. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind auszugleichen.
~ Grüßle ~
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Anahid
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#3

28.05.2019, 09:58

Wobei sich für mich die Frage stellt, wie es bei einem VU zu einer Kostenteilung kommen kann. :kopfkratz
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#4

28.05.2019, 17:29

Da habe ich gar nicht erst nachgehakt. Maßgeblich für die Kostenfestsetzung ist ja bekanntlich die KGE - und sei sie noch falsch.
~ Grüßle ~
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