Erneute Terminsvertretung nach Verweisung
Verfasst: 23.05.2019, 11:01
Hallo Zusammen!
Ich soll in einer Sache mal recherchieren
Wir haben Klage gegen den Drittschuldner (Arbeitgeber) auf Abgabe der Drittschuldnererklärung erhoben. Dies allerdings vor dem Amtsgericht. Wir haben einen Unterbevollächtigten beauftragt den Termin vor dem Amtsgericht wahrzunehmen. Im Termin ist dann aufgefallen, dass das Amtsgericht nicht zuständig ist. Es wurde Verweisung beantragt. Der Unterbevollmächtigte hat seine Kostenrechnung übermittelt. Nun ist die Sache vor dem Arbeitsgericht gelandet und ein neuer Termin wurde anberaumt.
Meine Frage nun:
Wenn wir den Unterbevollmächtigten erneut beauftragen den Termin vor dem Arbeitsgericht wahrzunehmen, würden dann hier neue Gebühren entstehen oder sind diese bereits mit seiner Kostenrechnung (VG + TG abgerechnet) abgegolten?
Bin irgendwie gerade ratlos...
Ich soll in einer Sache mal recherchieren
Wir haben Klage gegen den Drittschuldner (Arbeitgeber) auf Abgabe der Drittschuldnererklärung erhoben. Dies allerdings vor dem Amtsgericht. Wir haben einen Unterbevollächtigten beauftragt den Termin vor dem Amtsgericht wahrzunehmen. Im Termin ist dann aufgefallen, dass das Amtsgericht nicht zuständig ist. Es wurde Verweisung beantragt. Der Unterbevollmächtigte hat seine Kostenrechnung übermittelt. Nun ist die Sache vor dem Arbeitsgericht gelandet und ein neuer Termin wurde anberaumt.
Meine Frage nun:
Wenn wir den Unterbevollmächtigten erneut beauftragen den Termin vor dem Arbeitsgericht wahrzunehmen, würden dann hier neue Gebühren entstehen oder sind diese bereits mit seiner Kostenrechnung (VG + TG abgerechnet) abgegolten?
Bin irgendwie gerade ratlos...