Erneute Terminsvertretung nach Verweisung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tiffi12
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#1

23.05.2019, 11:01

Hallo Zusammen!

Ich soll in einer Sache mal recherchieren :patsch

Wir haben Klage gegen den Drittschuldner (Arbeitgeber) auf Abgabe der Drittschuldnererklärung erhoben. Dies allerdings vor dem Amtsgericht. Wir haben einen Unterbevollächtigten beauftragt den Termin vor dem Amtsgericht wahrzunehmen. Im Termin ist dann aufgefallen, dass das Amtsgericht nicht zuständig ist. Es wurde Verweisung beantragt. Der Unterbevollmächtigte hat seine Kostenrechnung übermittelt. Nun ist die Sache vor dem Arbeitsgericht gelandet und ein neuer Termin wurde anberaumt.

Meine Frage nun:
Wenn wir den Unterbevollmächtigten erneut beauftragen den Termin vor dem Arbeitsgericht wahrzunehmen, würden dann hier neue Gebühren entstehen oder sind diese bereits mit seiner Kostenrechnung (VG + TG abgerechnet) abgegolten? :oops:

Bin irgendwie gerade ratlos...
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Anahid
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#2

23.05.2019, 11:14

Meiner Meinung nach sind die Gebühren abgegolten. Wenn wir hier als UBV beauftragt werden für einen Termin und dann ein Folgetermin stattfindet, können wir ja auch nicht die TG doppelt abrechnen. Ich denke nicht, dass sich hieran was ändert, nur weil sich die Gerichtsbarkeit geändert hat.
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#3

23.05.2019, 11:36

Sehe ich wie Anahid. Guck mal in § 281 Abs. 3 ZPO.
Tiffi12
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#4

23.05.2019, 12:11

Vielen vielen Dank!
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