VU und Klagerücknahme, KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kennt alle Akten auswendig
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#11

27.05.2019, 10:27

Solange keine KGE gegen den Beklagten zu 1. vorliegt kann natürlich insoweit keine Festsetzung erfolgen.

Die TG sowie etw. Fahrtkosten gehören m.E. nicht zu den Kosten der Säumnis des Beklagten zu 1., da diese auch angefallen wären wenn der Beklagte zu 1. nicht säumig gewesen wäre (wegen des VU gegen den Bekl. zu 2.).
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