FamR - Terminsgebühr - Erledigung Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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steph3991
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#1

22.05.2019, 17:21

Hallo Ihr Lieben :wink2

folgender Sachverhalt:
Mdtin hat Tochter mit Gegner
Mdtin hat neu geheiratet und die Tochter soll den Namen des neuen Ehemannes bekommen (bisher hatte sie den Nachnamen der Mutter)

Wir stellen Antrag zum AG zur Einwilligung des Antragsgegners zur Umbenennung der Tochter.

Gegner teilt sodann dem Gericht sein Einverständnis mit.

Wir teilen dem Gericht dies ebenfalls mit, durch Vorlage der entsprechenden Erklärung und das das Verfahren insoweit für erledigt zu erklären ist. Das Gericht teilt dies ebenfalls mit und beabsichtigt die Kosten d. Verf. aufzuheben.
Es ergeht Beschluss: "Kosten des Verf. werden gegeneinander aufgehoben"...

Jetzt soll ich die Abrechnung gegenüber der Mandantin vornehmen.. was rechne ich ab? bzw. fällt hier die Terminsgebühr Nr. 3104 an?
Bin mir da unschlüssig, da es ja keinen Termin gab und auch keiner angedacht war.

Danke vorab :)
steph3991
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#2

20.08.2019, 14:26

Keine eine Idee?
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#3

20.08.2019, 16:03

Eine Terminsgebühr ist hier nicht angefallen.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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