Vertretung in Erbsache außergerichtlich und gerichtlich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Andy66
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#1

22.05.2019, 15:05

Wir haben eine Erbin außergerichtlich und in einem Beschwerdeverfahren vor dem OLG vertreten. Der Wert des Erbteils der Mandantin ist ca. € 1 Mio, das gesamte vererbte Vermögen beträgt ca. € 2,5 Mio. Ich würde abrechnen wie folgt:

1,3 Nr. 2300 aus € 1 Mio
PTU
1,3 Nr. 3100 aus 2,5 Mio
- 0,65 Anm.3 Nr. 4 aus € 1 Mio
1,2 Nr. 3104 aus 2,5 Mio
PTU

Dabei gehe ich davon aus, dass der Gegenstand der außergerichtlichen Vertretung nur der Betrag ist, den sie zu beanspruchen hat. Beim Beschwerdeverfahren halte ich mich an den Streitwert, den das Gericht festgesetzt hat.

Ist das so ok?
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Anahid
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#2

22.05.2019, 15:10

Andy66 hat geschrieben:
22.05.2019, 15:05
Dabei gehe ich davon aus, dass der Gegenstand der außergerichtlichen Vertretung nur der Betrag ist, den sie zu beanspruchen hat. Beim Beschwerdeverfahren halte ich mich an den Streitwert, den das Gericht festgesetzt hat.

Ist das so ok?
Würde ich jetzt verneinen. Es sei denn der Streitwert vom Gericht ist ausdrücklich auch für die Rechtsanwaltskosten anzunehmen, wovon ich bei der Konstellation nicht ausgehe. Ich würde hier vorsorglich Wertfestetzung für die Rechtsanwaltsgebühren gem. § 33 RVG beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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