Abr. Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

22.05.2019, 11:27

Hallo Ihr Lieben,

ich war für längere Zeit außer Gefecht. In einer Sache wurde der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich nunmehr auf EUR 125.000 festgesetzt (ursprünglich 110.713,87).
ich würde wie folgt abrechnen:

Gegenstandswert: EUR 125.000,00
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 2.064,40 EUR
Anrechnung gemäß Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert EUR 62.000,00 - 1.035,60 EUR
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.905,60 EUR
1,0 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1003 VV RVG 1.588,00 EUR
Tage- und Abwesenheitsgeld für Gerichtstermin
am 31.01.2019 gemäß Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG
(bis 4 Stunden) 20,00 EUR
Fahrtkosten für Gerichtstermin am
gemäß Nr. 7003 VV RVG 24,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation
gemäß Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 4.586,40 EUR
zzgl. 19 % Umsatzsteuer 871,41 EUR
Gesamtbetrag 5.457,82 EUR
abzgl. bereits gezahlter ReNr. 1523/18 vom 17.07.2018
(EUR 1.048,80 netto zzgl. USt. EUR 199,27) - 1.248,07 EUR
abzgl. Bereits gezahlter RE Nr. 300/19 v. 01.02.2019
(EUR 2.810,00 netto zzgl. USt EUR 533,90) 3.343,90 EUR
Noch zu zahlender Betrag 865,85 EUR

:thx
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Anahid
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#2

22.05.2019, 11:31

Ja, sieht richtig aus. Warum Du die Anrechnung der GG nur aus einem Wert von 62.000 € vornimmst, wird wohl seinen Gund haben. Dein Sachverhalt gibt dazu nichts her.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
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#3

23.05.2019, 08:36

Jetzt habe ich noch eine Frage zu der Rechnung. Die ursprüngliche Rechnung (SW 110.713,87) wurde von der Versicherung nicht gezahlt, Mdt. hat lediglich UST gezahlt. Ich habe jetzt eine komplett neue Rechnung nach dem SW von 125.000 erstellt. Ziehe ich jetzt nur die Umsatzsteuer ab und teile der Versicherung mit, dass auf die alte Rechnung noch nicht gezahlt ist, sondern nur die UST von Mandant?
Führe ich die alte Rechnung mit auf? :patsch

Gegenstandswert: EUR 125.000,00
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 2.064,40 EUR
Anrechnung gemäß Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert EUR 62.000,00 - 1.035,60 EUR
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.905,60 EUR
1,0 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1003 VV RVG 1.588,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation
gemäß Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 4.586,40 EUR
zzgl. 19 % Umsatzsteuer 871,41 EUR
Gesamtbetrag 5.457,81 EUR
abzgl. bereits gezahlter ReNr. 1523/18 vom 17.07.2018
(EUR 1.048,80 netto zzgl. USt. EUR 199,27) - 1.248,07 EUR
abzgl. bereits gezahlter RE Nr. 300/19
(USt. EUR 533,90) - 533,90 EUR
Noch zu zahlender Betrag 3.675,84 EUR
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#4

23.05.2019, 09:29

Ich blick ehrlich gesagt nicht mehr durch. Wenn Du eine Rechnung gemacht hast und der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist (wovon ich ausgehe, wenn er die MwSt zahlt), dann muss dem Mandanten dann, wenn die Rechnung falsch war, eine Gutschrift ausgestellt werden über diese Rechnung. Dann machst Du eine neue Rechnung und ziehst davon bereits gezahlte Beträge ab. Warum allerdings in Deiner Rechnung oben eine Zahlung von 3.343,90 € drin ist, die ja wohl gar nicht geleistet wurde, da Du jetzt dann unten nur 533,90 € abziehst, kann ich nicht beurteilen.
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#5

24.05.2019, 08:49

Hallo Anahid,

die Rechnung war nicht falsch. Ursprünglich war der SW niedriger. Auf diese alte Rechnung hat der Mdt die USt gezahlt, die hinter ihm stehende Versicherung noch nicht. Deshalb habe ich eine komplett neue Rechnung entworfen.
Aber ich habe irgendwo immer noch einen buchhalterischen Denkfehler.
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#6

24.05.2019, 09:59

Wenn der Streitwert sich geändert hat, dann erstell eine Gutschrift über die alte Rechnung, mach ne neue Rechnung mit den richtigen Werten und zieh bereits gezahlte Beträge ab.
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#7

24.05.2019, 10:04

:oops:
Danke Anahid
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