KFA Strafrecht PV- und Wahlverteidigergebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Potterhead_JS
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#1

22.05.2019, 08:51

Hallo zusammen!

Ich soll in einer Akte nur die Berufungsinstanz (VerfG, TerminsG und Auslagen) abrechnen. Klingt erstmal easy.

Jetzt soll ich aber 3/4 davon Wahlverteidigergebühren festsetzen lassen und 1/4 als Pflichtverteidiger.

Hab mir das jetzt so gedacht... hoffe, dass ich wenigstens auf dem richtigen Weg bin:




¾ festzusetzende Wahlverteidigergebühren


Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG 240,00 €
Terminsgebühr gem. Nr. 4126 VV RVG 240,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 500,00 €
19 % USt. gem. Nr. 7008 VV RVG 95,00 €
Summe 595,00 €

¼ festzusetzende Pflichtverteidigergebühren


Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG 64,00 €
Terminsgebühr gem. Nr. 4126 VV RVG 64,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 148,00 €
19 % USt. gem. Nr. 7008 VV RVG 28,12 €
Summe 176,12 €


Gesamt 771,12 €



Bin für jede Antwort dankbar!

LG :wink1
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Adora Belle
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#2

22.05.2019, 10:45

Das funktioniert so nicht. Die PV-Vergütung wird (nach h.M.) voll auf den Erstattungsanspruch des Mandanten angerechnet. Wenn sich da keine Differenz ergibt, dann gibt es darüber hinaus überhaupt nichts festzusetzen.
Feldhamster
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#3

22.05.2019, 17:55

Rechne die PV vollumfänglich ab und dann mit einem 2. KFA die WV abzgl des PV-Betrages.
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