Hallo zusammen!
Ich soll in einer Akte nur die Berufungsinstanz (VerfG, TerminsG und Auslagen) abrechnen. Klingt erstmal easy.
Jetzt soll ich aber 3/4 davon Wahlverteidigergebühren festsetzen lassen und 1/4 als Pflichtverteidiger.
Hab mir das jetzt so gedacht... hoffe, dass ich wenigstens auf dem richtigen Weg bin:
¾ festzusetzende Wahlverteidigergebühren
Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG 240,00 €
Terminsgebühr gem. Nr. 4126 VV RVG 240,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 500,00 €
19 % USt. gem. Nr. 7008 VV RVG 95,00 €
Summe 595,00 €
¼ festzusetzende Pflichtverteidigergebühren
Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG 64,00 €
Terminsgebühr gem. Nr. 4126 VV RVG 64,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 148,00 €
19 % USt. gem. Nr. 7008 VV RVG 28,12 €
Summe 176,12 €
Gesamt 771,12 €
Bin für jede Antwort dankbar!
LG
KFA Strafrecht PV- und Wahlverteidigergebühren
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Das funktioniert so nicht. Die PV-Vergütung wird (nach h.M.) voll auf den Erstattungsanspruch des Mandanten angerechnet. Wenn sich da keine Differenz ergibt, dann gibt es darüber hinaus überhaupt nichts festzusetzen.
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Rechne die PV vollumfänglich ab und dann mit einem 2. KFA die WV abzgl des PV-Betrages.