Abrechnung Vergleich mit Aufrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Azubine089
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#1

21.05.2019, 19:48

Hallo ihr lieben!

Ich soll in einem Verfahren eine Rechnung machen.

Zum Sachverhalt:

Wir haben 522 € eingeklagt. Gegner hat in Klageerwiderung Aufrechnung erklärt für den Fall, dass der Anspruch zusteht mit einem Betrag von 80 €.

Dann wurde ein Vergleich geschlossen (wir bekommen 420 €, damit sind alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten, Kosten 30 % wir, 70 % die anderen).

SW wurde festgesetzt für das Verfahren auf 522 und für den Vergleich auf 602 €.

Wie sieht mein Kostenausgleichsantrag aus? Ich hätte ihn wie folgt gestellt:

3100 1,3 aus 522
3101 0,8 aus 80 (Abgleich)
3104 1,2 aus 602
1003 1,0 aus 522
1000 1,5 aus 80

Chef sagt, dass der Aufrechnungsbetrag nicht rechtshängig geworden ist.

Danke!!
Feldhamster
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#2

21.05.2019, 22:27

Lag eine Primäraufrechnung oder eine Hilfsaufrechnung vor?
Das macht einen Unterschied bei Streitwert und somit Gebühren aus.
Hier z.B. erklärt:
http://www.schwerd.info/zivilrecht/aufr ... zess/1044/
Azubine089
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#3

22.05.2019, 09:15

Feldhamster hat geschrieben:
21.05.2019, 22:27
Lag eine Primäraufrechnung oder eine Hilfsaufrechnung vor?
Das macht einen Unterschied bei Streitwert und somit Gebühren aus.
Hier z.B. erklärt:
http://www.schwerd.info/zivilrecht/aufr ... zess/1044/
Aber dann wäre ja der SW falsch festgesetzt worden oder?

Ich muss mal nachfragen, das kann ich dir so nicht beantworten, welche Aufrechnung es ist.
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