Streitwert Arbeitsrecht (Kündigung)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kristin94

#1

20.05.2019, 21:11

Hallo,
wonach berechnet sich der Streitwert in arbeitsrechtlichen Sachen? Es geht um unseren Mandaten, der bei seiner Firma gekündigt wurde. Wir gab ein außergerichtliches und gerichtliches Verfahren.
Es wurde ein Vergleich geschlossen in dem vereinbart wurde, dass unser Mandant wieder eingestellt wird, ihm ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt wird, etc.

Wir haben eine Kostenrechnung von der Gegenseite bekommen und diese soll ich prüfen.

Für die außergerichtliche Tätigkeit wurde als Streitwert 3 mal das bruttogehalt genommen.
Für die gerichtliche Tätigkeit wurde 3 mal das bruttogehalt, 1 mal das bruttogehalt für das Zeugnis und 1 mal das bruttogehalt für Vergleichsmehrwert.

Ist das richtig, dass man die Sachen zusammen rechnet? Für das Zeugnis und den Vergleich wurden glaube ich auch mehrere Bruttogehälter zusammen gerechnet.
Wie berechnet man da den streitwert?
Feldhamster
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#2

20.05.2019, 22:17

Kündigung: dreifaches Monatsbruttogehalt, § 42 II GKG

qualifiziertes Zeugnis: i.d.R. ein Monatsbruttogehalt (ständige Rechtsprechung, z.B. LAG München, Beschl. v. 28.04.1999 – 3 Ta 110/99)

Das weitere Bruttogehalt für den Vergleichsmehrwert kann ich nicht beurteilen, da du nicht schreibst, um was es sich für Ansprüche hierbei handelt.

Es ist jedoch richtig, dass alle Streitwerte zu addieren sind und dass aus der Summe die Anwaltsgebühren berechnet werden.

Die Geschäftsgebühr ist natürlich nur insoweit anzurechnen, als dass der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit und der Klage derselbe war (also ggf. nur aus einem geringeren Streitwert, wenn z.B. nur wegen der Kündigung eine außergerichtliche Tätigkeit vorlag, aber nicht für ein qualifiziertes Zeugnis).
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#3

21.05.2019, 06:41

Kristin94 hat geschrieben:
20.05.2019, 21:11
Wir haben eine Kostenrechnung von der Gegenseite bekommen und diese soll ich prüfen.
Weshalb habt ihr hier die Kostenrechnung der Gegenseite bekommen? Im Arbeitsrecht I. Instanz trägt doch jede Partei ihre Kosten selbst. :kopfkratz
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#4

21.05.2019, 11:03

Das habe ich mich auch gefragt...
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#5

21.05.2019, 15:52

:pfeif Na, wenn das mal keine versteckte Rechtsberatung ist
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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