Streitwertbeschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Wolke187
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#1

20.05.2019, 10:41

Hallo zusammen,

die Frist für die Streitwertbeschwerde beträgt ja 6 Monate. Aber ab wann wird diese berechnet? Es heißt ja nach Rechtskraft des Urteils ...
Unser Urteil wurde uns am 15.04. zugestellt. Folglich wäre das Urteil ja ab 15.05. rechtskräftig und die Frist würde dann am 15.05. beginnen oder was meint ihr?
Vielen Dank.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

20.05.2019, 10:58

Wenn das Urteil am 15.05. rechtskräftig wird und keine Berufung eingelegt wird, ja, dann beginnt dann die Frist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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