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Gegenstandswert Darlehen generell

Verfasst: 15.05.2019, 20:07
von Kristin94
Hallo,
ich habe eine Sache, die ich abrechnen soll. Es geht um einen Darlehenablösebetrag. In einem Vertrag stand, dass unser Mandant einen Darlehenablösebetrag von 40.000,00 € zahlen muss.
Beim Anruf bei der Bank stellte sich heraus, dass der aktuelle Rückstand ca. 1000,00 € beträgt.
Jetzt stellt sich die Frage welchen Betrag ich als Gegenstandswert für die Abrechnung nehmen muss.
Wie ist es generell, nimmt man den Wert als Gegenstandswert, der am Anfang war oder evtl. nach Zahlungen des mandaten, den aktuellen Betrag?

Re: Gegenstandswert Darlehen generell

Verfasst: 15.05.2019, 20:09
von Sonnenkind
Wurde dir die Frage nicht schon beantwortet?

Re: Gegenstandswert Darlehen generell

Verfasst: 15.05.2019, 20:38
von Soenny