SW Nachlassverfahren - Vertretung mehrerer Erben
Verfasst: 14.05.2019, 13:36
Hallo zusammen,
eine Anwältin und ich stehen derzeit vor einer großen Frage. Wir haben mehrere Erben in einer Nachlasssache vertreten und haben je Erben einen Pflichtteil in Höhe von 20t geltend gemacht. Wie muss nun die Abrechnung aussehen? (Wir lassen uns ein wenig von Abrechnungen im Reiserecht beeinflussen).
Darf ich hier aus dem SW für 3 Erben, d. h. aus 60t eine 1,3 Verfahrensgebühr + 2 x Erhöhung abrechnen oder darf ich hier nur aus 20t mit Erhöhung abrechnen? Steht das iwo geschrieben, sodass wir hier eine grundsätzliche Antwort auf die Frage bekommen?
Danke vorab für Eure Hilfe
eine Anwältin und ich stehen derzeit vor einer großen Frage. Wir haben mehrere Erben in einer Nachlasssache vertreten und haben je Erben einen Pflichtteil in Höhe von 20t geltend gemacht. Wie muss nun die Abrechnung aussehen? (Wir lassen uns ein wenig von Abrechnungen im Reiserecht beeinflussen).
Darf ich hier aus dem SW für 3 Erben, d. h. aus 60t eine 1,3 Verfahrensgebühr + 2 x Erhöhung abrechnen oder darf ich hier nur aus 20t mit Erhöhung abrechnen? Steht das iwo geschrieben, sodass wir hier eine grundsätzliche Antwort auf die Frage bekommen?
Danke vorab für Eure Hilfe