Anrechnung oder nicht, das ist hier die Frage
Verfasst: 13.05.2019, 12:24
Habe eine etwas kompliziertere Sache, bei der ich feststecke.
Unser Mandant hat uns das Mandat entzogen, ich soll die Endabrechnung machen.
Er sollte einen Betrag von 7.300,00 € für angeblich erbrachte Dienstleistungen an eine Bekannte zahlen. Er fand (zurecht) die Rechnung überteuert, wollte aber nicht im Streit auseinander gehen und bot 2.600,00 € an, wenn sie ihm eine Rechnung (mit Briefkopf und Rechnungsnummer) zukommen lässt und mitteilt, dass damit alle Forderungen ihrerseits abgegolten sind. Dies ist nicht geschehen.
Es gab einige außergerichtliche Schriftsätze mit dem Anwalt der Gegenseite, in welchen dieser die 7.300,00 € einforderte. Nachdem wir dies verweigerten, reichte er Klage über die angebotenen 2.600,00 € ein.
Ein Termin war anberaumt, wurde aber von hier verschoben, weil an dem Tag ein anderer Termin stattfindet. Neue Terminsladung folgte.
Wir erhielten einen Mahnbescheid über 2.600,00 € und legten Widerspruch dagegen ein. Der Mandant entzog uns das Mandat.
Meiner Meinung nach gibt es also folgende Streitwerte:
außergerichtlich 7.300,00 €
streitiges Verfahren 2.600,00 € (das Gericht hat noch keinen Streitwert festgelegt)
Widerspruch gegen Mahnbescheid 2.600,00 €
Der Mandant zahlte einen Vorschuss von 119,00 €.
Was muss ich wo anrechnen?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
LG, Anja
Unser Mandant hat uns das Mandat entzogen, ich soll die Endabrechnung machen.
Er sollte einen Betrag von 7.300,00 € für angeblich erbrachte Dienstleistungen an eine Bekannte zahlen. Er fand (zurecht) die Rechnung überteuert, wollte aber nicht im Streit auseinander gehen und bot 2.600,00 € an, wenn sie ihm eine Rechnung (mit Briefkopf und Rechnungsnummer) zukommen lässt und mitteilt, dass damit alle Forderungen ihrerseits abgegolten sind. Dies ist nicht geschehen.
Es gab einige außergerichtliche Schriftsätze mit dem Anwalt der Gegenseite, in welchen dieser die 7.300,00 € einforderte. Nachdem wir dies verweigerten, reichte er Klage über die angebotenen 2.600,00 € ein.
Ein Termin war anberaumt, wurde aber von hier verschoben, weil an dem Tag ein anderer Termin stattfindet. Neue Terminsladung folgte.
Wir erhielten einen Mahnbescheid über 2.600,00 € und legten Widerspruch dagegen ein. Der Mandant entzog uns das Mandat.
Meiner Meinung nach gibt es also folgende Streitwerte:
außergerichtlich 7.300,00 €
streitiges Verfahren 2.600,00 € (das Gericht hat noch keinen Streitwert festgelegt)
Widerspruch gegen Mahnbescheid 2.600,00 €
Der Mandant zahlte einen Vorschuss von 119,00 €.
Was muss ich wo anrechnen?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
LG, Anja