Anrechnung oder nicht, das ist hier die Frage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anja Möller
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#1

13.05.2019, 12:24

Habe eine etwas kompliziertere Sache, bei der ich feststecke.

Unser Mandant hat uns das Mandat entzogen, ich soll die Endabrechnung machen.

Er sollte einen Betrag von 7.300,00 € für angeblich erbrachte Dienstleistungen an eine Bekannte zahlen. Er fand (zurecht) die Rechnung überteuert, wollte aber nicht im Streit auseinander gehen und bot 2.600,00 € an, wenn sie ihm eine Rechnung (mit Briefkopf und Rechnungsnummer) zukommen lässt und mitteilt, dass damit alle Forderungen ihrerseits abgegolten sind. Dies ist nicht geschehen.

Es gab einige außergerichtliche Schriftsätze mit dem Anwalt der Gegenseite, in welchen dieser die 7.300,00 € einforderte. Nachdem wir dies verweigerten, reichte er Klage über die angebotenen 2.600,00 € ein.
Ein Termin war anberaumt, wurde aber von hier verschoben, weil an dem Tag ein anderer Termin stattfindet. Neue Terminsladung folgte.
Wir erhielten einen Mahnbescheid über 2.600,00 € und legten Widerspruch dagegen ein. Der Mandant entzog uns das Mandat.

Meiner Meinung nach gibt es also folgende Streitwerte:

außergerichtlich 7.300,00 €
streitiges Verfahren 2.600,00 € (das Gericht hat noch keinen Streitwert festgelegt)
Widerspruch gegen Mahnbescheid 2.600,00 €

Der Mandant zahlte einen Vorschuss von 119,00 €.

Was muss ich wo anrechnen?

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

LG, Anja
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AliceImWunderland
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#2

13.05.2019, 12:32

Verstehe ich das richtig? Es ist eine Klage über EUR 2.600,00 eingereicht worden und es wurde das gerichtliche Mahnverfahren über denselben Anspruch über EUR 2.600,00 eingeleitet?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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sh161
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#3

13.05.2019, 12:32

Es gab erst ein Klage und dann auch noch einen Mahnbescheid über den gleichen Betrag? :kopfkratz Was ist mit der Klage geschehen?
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Anja Möller
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#4

13.05.2019, 12:32

Ja, das verstehst du richtig
Anja Möller
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#5

13.05.2019, 12:34

Die Klage ist noch nicht entschieden. Nachdem wir Terminsverlegung beantragt haben, kam der Mahnbescheid. Vom Gericht kam nur die Aufforderung, dass von der Klägerin der Anspruch zu begründen ist
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#6

13.05.2019, 12:35

Seltsam, aber okay. Die Streitwerte sind schon mal richtig.
Magst du noch einen Vorschlag bez. der Abrechnung machen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#7

13.05.2019, 12:36

Anja Möller hat geschrieben:
13.05.2019, 12:34
Die Klage ist noch nicht entschieden. Nachdem wir Terminsverlegung beantragt haben, kam der Mahnbescheid. Vom Gericht kam nur die Aufforderung, dass von der Klägerin der Anspruch zu begründen ist
Okay, den Ausgang des Verfahrens werdet ihr aber ja durch die Mandatskündigung nicht mehr mitbekommen.
Dem ehem. Mdt gegenüber würde ich so abrechnen, wie du das vorgesehen hast.
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Anja Möller
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#8

13.05.2019, 12:42

außergerichtlich:

SW: 7.300,00

1,3 GG 526,50 €
Auslagen 20,00 €
USt 103,84 €
Summe 650,34

gerichtlich

SW: 2.600,00

1,3 Verfahrensgebühr 261,30 €
Anrechnung (0,75 aus SW 2.600,00 €) - 130,65 €
Auslagen 20,00 €
19 % Umsatzsteuer 28,62 €
Summe 159,27 €

Mahnverfahren:

SW 2.600,00 €

0,5 Verfahrensgebühr 100,50 €
Auslagen 20,00 €
19 % Umsatzsteuer 22,90 €
Summe 143,40 €

Also

650,34 €
159,27 €
143,40 €
-119,00 € (Vorschuss)

= 834,01 € die noch zu zahlen sind

Wäre zumindest mein Vorschlag
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#9

13.05.2019, 12:48

Wenn Du die Anrechnung mit 0,65 anstatt mit 0,75 vornimmst, ist das m.E. alles richtig :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Anja Möller
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#10

13.05.2019, 12:51

ah, da ist mir eine falsche Zahl reingerutscht ^^

gut, dann hau ich das so raus, danke :)
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